70 Wirtschaft 71 40 der von Wikipedia aufgelisteten 43 berühmten Whistleblower deckten Fehlverhalten von Regierungen, Großbanken oder Großunternehmen auf. Nur 3 betrafen kleinere Unternehmen. Dennoch setzt der Regierungsentwurf alle rund 90.000 Unternehmen mit 50 bis 10.000 Beschäftigten unter Generalverdacht und bürdet ihnen neue umfangreiche strafbewehrte bürokratische Maßnahmen auf. Regierungsentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz © : WIKIMEDIA, JESUS SOLANA FROM MADRID, SPAIN, CREATIVE COMMONS ATTRIBUTION 2.0 GENERIC LICENSE gesetzlichen Vorgaben bereits jetzt in ihre Compliance-Systeme integrieren. Die Herausforderung dabei ist, ein effizientes Meldewesen mit dem Schutz von Whistleblowern zu vereinbaren. Anwendungsbereich Was lange währt, wird endlich gut? Am 27. Juli 2022 hat das Bundeskabinett den am 13. April 2022 vom Bundesminister der Justiz vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (HinSchG), ohne größere Änderungen beschlossen. 1 Damit bringt die Bundes- regierung nun während der parlamentarischen Sommerpause ein Gesetzgebungsverfahren auf den Weg, dass der – mittlerweile erheblich verspäteten – deutschen Umsetzung der Richtline (EU) 2019/1937 (sog. EU-Whistleblower- Richtlinie) dienen soll. Die Einrichtung PT-MAGAZIN 5 2022 von Hinweisgebermeldewegen bzw. Whistleblowing-Systemen ist weder eine Gewissensfrage noch eine Frage des Ermessens eines jeden einzelnen Unternehmens – ganz im Gegenteil. In der betreffenden Pressemitteilung 2 erklärt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann, das HinSchG schaffe ein Schutzsystem für Beschäftigte. Diese übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienten daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohten oder sie davon abschrecken könnten. Ein effektiver Hinweisgeberschutz könne aber auch ein wesentlicher Baustein für ein gutes Compliance-System sein, da sich in Unternehmen hierdurch Haftungsansprüche und Reputationsschäden vermeiden ließen. Der Regierungsentwurf (RegE) ist noch kein fertiges Gesetz. Er bedarf noch der Mitwirkung des Bundesrates sowie der Abstimmung im Bundestag. Damit ist während der parlamentarischen Sommerpause eher nicht mehr zu rechnen. Gleichwohl sollten Unternehmen die zukünftig aller Voraussicht nach geltenden Der RegE legt zunächst fest, welche Personen und Hinweise überhaupt in den Anwendungsbereich des HinSchG fallen sollen. Erfasst werden grundsätzlich alle Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Mit Verstößen sind insbesondere solche gemeint, die strafbewehrt sind, sowie bußgeldbewehrte Verstöße, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib, Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. Damit beschränkt der RegE – wie schon Vorgängerentwurf und im Gegensatz zu dessen frühen Vorläufer aus Dezember 2020 – den Anwendungsbereich zwar auf bestimmte Rechtsverstöße. Jedoch steht zu befürchten, dass hierdurch der Prüfungsaufwand für die den Hinweis aufnehmende Meldestelle bedeutend erhöht. Schließlich muss die Meldestelle grundsätzlich kontrollieren, ob die verletzte Vorschrift „dem Schutz von Leben, Leib, Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane“ dient. Dies kann – je nach Unternehmensgröße, personeller Kapazität und Meldeaufkommen – schnell zur Überlastung führen. Unternehmen sollten in ihre Meldekanäle daher in jedem Fall einen effizienten Filter integrieren, der u FUNKTION & DESIGN INDIVIDUELL WIE DIE PROJEKTE UNSERER KUNDEN 2012 2018 2013 FINALIST 2012 PREISTRÄGER 2013 Ehrenplakette 2018 www.akotherm.de www.condor-group.de
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