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PT-Magazin 5 / 2021

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PT-Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft Die Top-Themen: • Haiti - Ein interessanter Partner für deutsche Unternehmen? • Retro-Marketing - Eine Aufwertung der Erinnerung • Ashgabat, Turkmenistan ist die teuerste Stadt weltweit. Hongkong folgt • Controlling in der versus für die industrielle Forschung - ein Vergleich

42 Wirtschaft

42 Wirtschaft Geschwisterliebe und Familienkonflikte Zwischen 200 bis 400 Milliarden Euro werden hierzulande jährlich vererbt. Doch statt sich zu freuen, brodelt es im Innern vieler Erben. Sie sind neidisch, dass andere Familienmitglieder auch oder sogar mehr geerbt haben als sie selbst. Ist kein Testament vorhanden, droht ein jahrelanger Erbschaftsstreit. Hat der Verstorbene - wie leider so oft - kein Testament geschrieben, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Gehört dann zum Nachlass auch noch eine Immobilie, führt das zwangsläufig in eine unfreiwillige Erbengemeinschaft hinein. Die einzelnen Erben werden dann quasi Gesellschafter eines fiktiven Unternehmens, das sich ausschließlich um das Nachlassvermögen kümmert. Erschwerend kommt hinzu, dass die Erbengemeinschaft sämtliche Entscheidungen einstimmig treffen muss. Das fällt alles andere als leicht, wenn sich die Ehefrauen der erbenden Söhne oder andere „Stammesfürsten“ schon zu Lebzeiten des Verstorbenen nicht verstanden haben. Und so warten einzelne Erbe jahrelang, bis sie über ihren Erbteil endlich frei verfügen können. Angehörige erben selten allein Genau das wird für immer mehr Menschen ein Thema. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass man sich selbst als Erbe eines Tages in einer Erbengemeinschaft wiederfindet, ist nach einer Studie der Postbank extrem groß: Nur 21 Prozent aller Erben werden danach allein bedacht, 55 Prozent erben stattdessen gemeinsam mit Geschwistern und 34 Prozent mit anderen Verwandten oder Kindern. Das Problem dabei: Während man sich den eigenen Partner selbst aussuchen kann, wird der Erbe qua Testament, Erbvertrag oder per Gesetz ernannt. Auf die Auswahl etwaiger Miterben hat er keinen Einfluss. Immobilie meist Streitanlass Bankkonten, Aktiendepots oder Schmuckstücke lassen sich relativ leicht unter den Erben aufteilen. Schwieriger ist das dagegen bei Immobilien. Denn in 63 Prozent bewohnen einzelne Erben selbst die gemeinsam geerbte Immobilie. Meist leben sie darin wie die Made im Speck: Sie zahlen nichts oder verschwindend wenig für die Nutzung und haben überhaupt kein Interesse daran, an diesem Zustand irgend etwas zu ändern. Anwalt nicht immer hilfreich Statistisch gesehen erbt jeder Mensch im Laufe seines Lebens 1,2 Mal. Erfahrungen kann man da kaum sammeln, um alle Fallen rund um die Erbengemeinschaft zu vermeiden. Deshalb nehmen clevere Erben fremde Hilfe zum richtigen Zeitpunkt an. Das muss nicht immer der Anwalt sein. Denn wer auf eigenes Risiko mit einem Anwalt klagt, dem kann schnell das Geld ausgehen, obwohl er eigentlich dank Erbschaft „reich“ ist. Bisweilen kommt es in der Erbengemeinschaft auch nicht gut an, wenn ein Miterbe direkt einen Anwalt beauftragt. Meist ist dann das Tischtuch zerschnitten - eine konstruktive außergerichtliche Lösung wird so verpasst. Teilungsversteigerung bringt nur halben Erfolg Der Anwalt schlägt meist eine „Teilungsversteigerung“ vor. Das bedeutet: Auf Antrag eines Erben beraumt das Nachlassgericht einen Zwangsversteigerungstermin an, zu dem dann etwa die gemeinsam geerbte Immobilie zwangsversteigert wird. Doch das bringt dem einzelnen Erben erst einmal wenig. Denn oft schließt sich ein langwieriges gerichtliches Auseinandersetzungsverfahren an, wem denn jetzt von den Erben wie viel vom erzielten Kaufpreis gehört. Dies alles und die unfreiwillige Zusammensetzung Bild: piqsels.com-id-zbxko PT-MAGAZIN 5 2021 HILFT MEISTERLEISTUNG ORTHOPÄDIETECHNIK ORTHOPÄDIESCHUH-TECHNIK REHA-TECHNIK · SANITÄTSHAUS · HOMECARE WEB www.zimmermann-team.de

43 Erbauseinandersetzung sind bei Erbengemeinschaften vorprogrammiert PT-MAGAZIN 5 2021 gänzlich unterschiedlicher Menschentypen macht eine Erbengemeinschaft nicht selten zum Pulverfass. Und auch in Erbengemeinschaften, in denen sich die Miterben untereinander gut verstehen, herrscht oft Ratlosigkeit darüber, welcher der beste Weg sowohl für die einzelnen Erben als auch für die Erbengemeinschaft selbst ist. Erbengemeinschaft als Projektionsfläche für Psychopathen Erbengemeinschaften sind so etwas wie riesige Projektionsflächen für Psychopathen und Mitbürger, die die Schuld lieber bei anderen suchen, statt vor der eigenen Haustür zu kehren. Außerdem werden zwischen den Familienmitgliedern in der Erbengemeinschaft gern alte Rechnungen beglichen. Neid und Missgunst sorgen schließlich dafür, dass die wenigsten Erben friedlich miteinander umgehen. Irgendwann sind die Streithähne dann derart verstrickt, dass sich der gordische Knoten nur noch über den Gang vor Gericht lösen lässt. Familiäre Grabenkämpfe vermeiden Die Auseinandersetzung solcher Erbengemeinschaften birgt innerhalb der Familie die Gefahr, dass aus Freunden Feinde werden und das berüchtigte Tischtuch endgültig reißt. Erschwerend kommt hinzu, dass in den Erbengemeinschaften die unterschiedlichsten Typen aufeinandertreffen. Wenn dann der Gutmensch auf den Rächer oder der Arme auf den Geizhals trifft, knallt es garantiert unter den Erben. Wer sich die jahrelangen familiären Grabenkämpfe ersparen will und das Erbe lieber heute als morgen ausgezahlt bekommen möchte, der ist bei ERB|TEILUNG genau richtig. Die Weilheimer Firma hilft von Erbstreitigkeiten zermürbten Erben, Ihr Erbteil möglichst schnell und werthaltig aus der Erbengemeinschaft herauszulösen. Das Unternehmen versteht sich als umfassender Problemlöser in allen Erbfragen und begleitet Erben durch die emotional, betriebswirtschaftlich und juristisch herausfordernde Zeit. Erbteilung finanzieren oder Erbschaft gleich verkaufen Eine gute Nachricht gibt es vor allem für Erben, die keine oder nur geringe finanzielle Rücklagen haben und sich einen jahrelangen Rechtsstreit nicht leisten können. Diese lautet: Im Erbfall sein gutes Recht zu bekommen, ist keine Frage des Geldes. Bei der Erbabwicklung übernimmt ERB|TEILUNG nämlich vorab sämtliche Kosten, die erforderlich sind, um den Erbteil letztlich zu Geld zu machen. Dazu gehört auch, dass einzelne Erbgegenstände oder eine Immobilie auf den Erben übertragen werden. Überall dort, wo juristische Fragen zu klären sind, schaltet ERB|TEILUNG in Abstimmung mit dem Erben einen Top-Erbrechtsspezialisten für die außergerichtliche wie gerichtliche Begleitung ein. Auch diese Kosten übernimmt ERB|TEILUNG. Darüber hinaus zahlt das Unternehmen den Erben nach entsprechender Prüfung vorab einen Teil der Erbschaft aus oder kauft den Erbanteil auch vollständig an, falls der Erbe dringend Geld benötigt. Erben, die ein maßgeschneidertes Angebot für eine effiziente Erbabwicklung erhalten möchten, können mit einer Online-Fallprüfung unter www.erbteilung. de/ofpr/ schnell ihre Möglichkeiten erkennen und unkompliziert ein Angebot anfordern. ó Über den Autor Manfred Gabler Betriebswirt Manfred Gabler ist Gründer des ersten deutschen Marktplatzes für Erbanteile und Visionär der Vermarktung von Erbanteilen und alternativer Lösungswege für streitige Erbengemeinschaften. SFW Schildauer Fleischund Wurstwaren GmbH Unsere regionaltypischen Spezialitäten: edle Feinkostsalate deftig Hausschlachtenes leckere Geflügelerzeugnisse PREMIER-FINALIST 2019 www.schildauer.de Schildau, Sitzenrodaer Str. 5 • 04889 Belgern-Schildau Telefon: 03 42 21 – 55 00 • Fax: 55 029 • info@schildauer.de

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