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PT-Magazin 4 2021

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Offizielles Magazin der Oskar-Patzelt-Stiftung. Titelthema: Wer wagt, gewinnt! Verfassung und Nation: Warum sich eine Beschäftigung mit der Reichsgründung heute lohnt. Napoleons Hosen: Ein Pathologe zum 200. Todestag Napoleons. Ab ins Rampenlicht: 667 Unternehmen erreichten die Jurystufe 2021. Bullshit Rules brechen: Julien Backhaus hinterfragt Leit- und Lehrsätze.

42 Wirtschaft Von

42 Wirtschaft Von Litauen lernen Auf dem Weg zum Industrie 4.0-Standard © Gorodenkoff/Shutterstock Die EU-Kommission hält Litauen für eines der führenden Länder bei der Umsetzung von Industrie 4.0-Standards in seinem wirtschaftlichen Ökosystem. Beim Deutsch-Litauischen Wirtschaftsforum wurde jetzt darüber diskutiert, wie Deutschland und Litauen auf diesem Gebiet zum gegenseitigen Nutzen enger zusammenarbeiten können. Die Anpassung an die neue digitale Realität ist insbesondere für Deutschland sehr wichtig. Sonst wird es seine führende Position in mehreren Branchen nicht halten können. Die Veranstaltung wurde organisiert von Enterprise Lithuania, der Deutsch-Baltischen Handelskammer, der Litauischen Botschaft in Deutschland und Invest Lithuania. Was Deutschland von Litauen lernen kann Litauens Bevölkerung von etwas mehr als 2,7 Millionen Einwohnern hat EUweit führende Zahlen in der Hochschulbildung. Das Land verfügt über einen sehr vielfältigen Talentpool: 41.500 Ingenieure, über 31.500 IT-Spezialisten und mehr als 40.000 Studenten in diesen beiden Fachrichtungen insgesamt. Die Regierung des Landes hat sich dem Ausbau der MINT-Ausbildung verschrieben, weshalb Litauen bei der Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Unternehmen im Bereich Forschung und Entwicklung den ersten Platz in Mittel- und Osteuropa einnimmt und von Bloomberg auf Platz 2 der globalen Rangliste für „tertiäre Effizienz“ gesetzt wird. Litauen erinnert damit Deutschland daran, junge Menschen zu ermutigen, sich für die Zukunftsbranchen wie IT, Ingenieurwesen, Biotechnologien und andere zu entscheiden, da diese Fachgebiete den Kern anderer Branchen bilden, in denen Deutschland führend ist, wie z.B. die Automobil-, Maschinenbau-, Chemie- und Elektroindustrie. Investitionen in Forschung und Entwicklung haben Priorität Litauen konzentriert einen Großteil seiner Ressourcen auf die Forschung und Entwicklung von Zukunftstechnologien, die einen starken Einfluss auf die Leistungsfähigkeit der litauischen Fertigungsindustrie haben werden. Automatisierung, Robotik, Photonik, Cybersicherheit und KI sind nur einige der Technologien, die die litauische Regierung mit Hilfe von Bildungseinrichtungen, Risikokapitalgebern, Angel-Investoren und dem gesamten Ökosystem der Wirtschaft zu fördern versucht. Dies beeinflusste auch die internationale Position Litauens, da das Land zur Hauptregion für die Implementierung und das Ausprobieren neuer, innovativer Lösungen wurde, die in anderen europäischen Ländern oder sogar in Japan und den USA entwickelt wurden. Und auch wenn Deutschland im Moment bei der Entwicklung von Innovationen führend ist, sollte es mehr in die Forschung und Entwicklung derjenigen Bereiche investieren, die in Zukunft gebraucht werden. Bürokratieabbau für Unternehmen Laut dem Doing-Business-Bericht der Weltbank belegt Litauen den 11. Platz in der Welt, wenn es um die Einfachheit der Gründung und des Wachstums eines Unternehmens geht. Im Vergleich dazu liegt Deutschland auf Platz 22. Die Registrierung eines Unternehmens in Litauen kann nur ein paar Tage dauern. Das Verfahren zur Abgabe von Steuererklärungen wurde kürzlich durch ein neues und stark verbessertes System geändert. All diese Dinge können aus der Ferne erledigt werden, da die Nutzung der elektronischen Unterschrift in Litauen bei über 75% liegt. Außerdem liegt Litauen auf Platz 4 bei der Registrierung von Eigentum und auf Platz 10 bei der Erteilung von Baugenehmigungen. Im Allgemeinen hat das Land eine sehr offene Datenpolitik. Gerade wurde in Litauen ein Open-Data-Portal gestartet, um Unternehmen, Wissenschaftlern und der Öffentlichkeit den Zugang und die Nutzung offener Daten zu ermöglichen, die vom öffentlichen Sektor verwaltet werden. Deutschland ist bekannt für seine Bürokratie und steht vor der Frage, wie die Schaffung von Innovationen im Land für alle besser zugänglich gemacht werden kann. So schnell wie möglich zum Industrie 4.0-Standard wechseln Industrie 4.0 erleichtert es Unternehmen, zusammenzuarbeiten, Daten zu teilen sowie Produktivität und Arbeitsoutput zu verbessern. Litauen hat beim Deutsch- Litauischen Forum gezeigt, dass es für Deutschland ein verlässlicher Partner ist, um auf diesen neuen Standard schneller umzusteigen. Erste Formen der Zusammenarbeit konnten in die Wege geleitet werden. ó

Gewerbesteuerfreie VERMIETUNG einer FERIENIMMOBILIE? Ab wann sind die GRENZEN der privaten VERMÖGENSVERWALTUNG überschritten? Vermieter von Ferienimmobilien streiten des Öfteren mit der Finanzverwaltung über die Frage, ob die Vermietung als noch im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung anzusehen ist oder aber bereits von einer gewerblichen Vermietung auszugehen ist mit der Folge, dass auf die Vermietungseinkünfte neben der Einkommensteuer zusätzlich auch noch Gewerbesteuer anfällt. Aus Sicht der Gestaltungspraxis gilt es hier, die Weichen möglichst rechtzeitig zu stellen. Herr EMBA, Dipl.-Kaufmann (FH) René Feldgen ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Geschäftsführender Gesellschafter bei der DORNBACH GmbH in Köln. In Zeiten negativer Sparzinsen häufen sich die Annoncen, mittels welchen für eine Investition in eine Ferienimmobilie geworben wird. Während oftmals hohe Renditen versprochen werden, schweigen sich die Annoncen zu den steuerlichen Rechtsfolgen aus. Dabei bestehen hier durchaus Fallstricke, welche es sowohl in umsatzsteuerlicher als auch ertragsteuerlicher Hinsicht zu beachten gilt. Ein besonderes Augenmerk gilt es auf die Abgrenzung der Einkunftsart zu legen. Während die Vermietung einer klassischen Wohnimmobilie vom Grundsatz her der privaten Vermögensverwaltung zuzuordnen ist und damit zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führt, sieht dies bei einer Ferienimmobilie durchaus anders aus. Insbesondere in denjenigen Fällen, wenn vom Vermieter bestimmte, ins Gewicht fallende, bei der Vermietung von Räumen nicht übliche Sonderleistungen erbracht werden oder wenn wegen eines besonders häufigen Wechsels der Mieter eine gewisse einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbare unternehmerische Organisation erforderlich ist, unterstellt die Finanzverwaltung schnell das Vorliegen von gewerblichen Vermietungseinkünften. Damit unterliegen die Mieteinnahmen nicht nur der Einkommensteuer, sondern zusätzlich auch der Gewerbesteuer. Weiter gilt es zu beachten, dass dann auch die steuerfreie Veräußerung der Immobilie nach Ablauf der 10-jährigen Spekulationsfrist nicht gilt. Mit anderen Worten ist die Veräußerung der Immobilie selbst nach 20 Jahren Behaltefrist noch voll steuerpflichtig. Im Falle der Vermietung der Ferienwohnung an einen gewerblichen Vermittler, welcher hoteltypische Zusatzleistungen auf eigene Rechnung anbietet, hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun pro Steuerpflichtigen entschieden. Im Streitfall vermietete ein Steuerpflichtiger diverse Eigentumswohnungen in einem beliebten Feriendorf. Die Wohnungen waren räumlich an ein Hotel angeschlossen. Die Vermittlungsgesellschaft durfte die Ferienimmobilien alternativ als Hotelzimmer, einschließlich klassischer Hotelleistungen wie Zimmerservice, Frühstück etc. vermieten. Nach Auffassung der Finanzverwaltung sollte die unstreitig gewerbliche Tätigkeit der Vermittlungsleistung auf den Vermieter abfärben. Dies hat der BFH mit seinem Urteil vom 28.05.2020 (Az. IV R 10/18) verneint und ging im konkreten Einzelfall auch weiterhin vom Vorliegen einer nicht gewerblichen privaten Vermögensverwaltung aus. Das Urteil zeigt einmal mehr, dass auch steuerliche Aspekte bei dem Erwerb einer Ferienimmobilie eine wichtige Rolle spielen. ODER SIE TATSÄCHLICH VERWIRKLICHEN. MIT DEN LÖSUNGSMACHERN. Wir bei DORNBACH vereinen vielfältige Disziplinen in einer Expertengruppe. Mit Erfahrung, Kompetenz und in engem Austausch bieten wir unseren Mandanten individuelle Lösungen in allen Bereichen der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung an. Wir sind Lösungsmacher Wirtschaftsprüfung · Steuerberatung · Rechtsberatung WWW.DORNBACH.DE

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