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Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft. Offizielles Informationsmagazin des Wettbewerbs "Großer Preis des Mittelstandes" der Oskar-Patzelt-Stiftung

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Wirtschaft PT-MAGAZIN 4/2016 © kosmonaut / CC 3.0 / wikipedia.org 42 Interessante Perspektive: So sieht es aus, wenn Gutachter das Rotorblatt überprüfen. Mehr Marktwirtschaft für Ökostrom Aus dem EEG 2014 soll das EEG 2016 werden und zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Es ist geplant, dass der Bundestag noch im Sommer der Gesetzesnovelle zustimmt. Kern der Reform ist die Umstellung der Förderung von Ökostrom von festen Vergütungssätzen auf Ausschreibungen, eine längst überfällige Ausrichtung. Feste Vergütungssätze für Strom aus erneuerbaren Energien sollen weitgehend abgeschafft werden. Die Höhe der Förderung wird dann mittels Ausschreibung im Wettbewerb festgelegt. Den Zuschlag erhalten jene Unternehmen, die am wenigsten nach Förderung „rufen“. Für die einzelnen Technologien werden jährliche Ausschreibungsmengen festgelegt. Mit diesen Änderungen will man Überkapazitäten eindämmen und die Kosten beim Ökostromausbau – vor allem für die Verbraucher – verringern. So soll mehr Marktwirtschaft in das bisher hochreglementierte deutsche Erzeugungssystem einziehen. Der Gesetzgeber hebt hervor, dass der angestrebte Paradigmenwechsel weg von staatlich garantierten Preisen hin zu mehr Markt das Thema Bezahlbarkeit berücksichtige. Und das EEG 2016 soll den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien stärker mit den Anforderungen des Netzausbaus verknüpfen. Den Plänen zufolge wird unter anderem der Ausbau von Windenergieanlagen an Land eingeschränkt. Künftig soll der Zubau inklusive der Nachrüstung alter Anlagen nur noch 2.800 Megawatt pro Jahr umfassen, ein vernünftiger Kompromiss. In den Jahren 2015 und 2014 lag der tatsächlich zugebaute Wert zwischen 3.500 und 4.700 Megawatt. Bei der Biomasse wurde eine Erhöhung des Ausbaudeckels von 100 auf 150 Megawatt pro Jahr in den nächsten drei Jahren vereinbart – allerdings zu wenig, um als regel- und speicherbarer Energieträger einen wichtigen Beitrag zum Energiesystem zu leisten. Hier lässt sich wohl ein Zugeständnis an den Freistaat Bayern erkennen. Kleine Solarstrom-Anlagen auf Dächern werden wie bisher mit einer Einspeisevergütung gefördert. Die Eigentümer müssen jedoch ab einer Größe von 10 Kilowatt installierter Leistung weiterhin einen Teil der EEG-Umlage für den selbst verbrauchten Solarstrom entrichten. Die Größe der Anlagen, die sich einer Ausschreibung stellen müssen, wird von 1.000 Kilowatt auf 750 Kilowatt gesenkt. Erstmals müssen dabei auch Dachanlagen an der Ausschreibung teilnehmen. Im Gegenzug sollen jährlich Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von 600 Megawatt ausgeschrieben werden, nur 100 Megawatt mehr als bislang. Wirklich ein Paradigmenwechsel? Laut Erklärung von Bundesminister Gabriel zum Reformentwurf ist nun der Weg frei für einen Paradigmenwechsel bei der Förderung der erneuerbaren Energien. Mehr Wettbewerb, ein kontinuierlicher Ausbau mit effektiver Steuerung, Begrenzung der Kosten, Akteursvielfalt und Verzahnung mit dem Netzausbau - das sind für Gabriel die Koordinaten für die nächste Phase der Energiewende. Nur als abstrus kann man Wortmeldungen von Verbänden der erneuerbaren Energien zur EEG-Novelle 2016 bezeichnen. Das Solar Cluster Baden- Württemberg e. V. spricht von einem Ende der Energiewende. Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesver-

„Der weitere Erneuerbaren-Ausbau ist und bleibt eine tragende Säule der Energiewende. bandes Erneuerbare Energie e. V. (BEE) sieht als Verlierer den Klimaschutz, die Bürgerenergie und die süddeutschen Länder. Und es wird unterstellt, dass durch das Bundeskabinett zusätzliche Beschränkungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien beschlossen wurden. Angeblich würden vor allem kleinere Projekte und Bürgerenergieanlagen benachteiligt. Doch gerade das Gegenteil ist der Fall, die Akteursvielfalt bleibt mit dem EEG 2016 erhalten. Kleine Anlagen bis 750 KW werden von der Ausschreibung ausgenommen. Bei der Ausschreibung für Windenergie an Land gelten erleichterte Bedingungen für Bürgerenergiegesellschaften, damit sie faire “ Chancen haben. Wenn auch nicht zu verstehen, so kann man vielleicht derlei Wortmeldun- Phase der Energiewende. ó 43 gen nachvollziehen. Denn wer in den zurückliegenden Jahren Subventionen in Größenordnungen „einsammeln“ durfte, den Einspeisevorrang für Wind- und Solarstrom sowie auf 20 Jahre festgelegte Vergütungssätze nutzen konnte, muss sich nun auf marktrelevante Bedingungen umstellen. Oder kann man treffender sagen, sich von der Planwirtschaft in Richtung Marktwirtschaft verabschieden? Das EEG 2016 versteht die Bundesregierung als ein zentrales Instrument, um die Ausbauziele mit einer effektiven jährlichen Mengensteuerung zu erreichen und die Erneuerbaren so stärker an den Markt heranzuführen. Der weitere Erneuerbaren-Ausbau ist und bleibt eine tragende Säule der Energiewende. So will man den Anteil von erneuerbaren Energien von derzeit rund 33 Prozent auf 40-45 Prozent im Jahr 2025 und auf 55-60 Prozent im Jahr 2035 steigern. Mehr Wettbewerb, ein kontinuierlicher Ausbau mit effektiver Steuerung, Begrenzung der Kosten, Akteursvielfalt und Verzahnung mit dem Netzausbau – das sind die Koordinaten für die nächste Lothar Müller Informationen zum EEG 2016 unter: www.bmwi.de Über den Autor Verleger und Publizist Dr.-Ing. Lothar Müller (www.themen-magazin.de) ist der Oskar- Patzelt-Stiftung seit ihrer Gründung als Partner verbunden und bringt seine langjährigen Erfahrungen als Unternehmer und in der Energiewirtschaft ein. Der Beitrag wird fortgesetzt: Umlagen treiben Strompreis 2016. Wirtschaft PT-MAGAZIN 4/2016 HOCHBAU TIEF- & ROHRLEITUNGSBAU SCHLÜSSELFERTIGBAU INGENIEURBAU BAUSANIERUNG / KoegelBau /////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////// KÖGEL BAU GmbH & Co. KG Hinterm Schloß 14 32549 Bad Oeynhausen Telefon: +49 5731 7561-0 Telefax: +49 5731 7561-29 info@koegel-bau.de

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