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PT-Magazin 06 2020

Offizielles Magazin der Oskar-Patzelt-Stiftung. Titelthema: Ausgezeichnet.

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18 Gesellschaft © WikiImages auf pixabay Betriebe (VEB) der DDR gewirtschaftet hatten, in denen nicht das „Kollektiv“, sondern Cliquen das Sagen hatten. War die Zustimmung zur Marktwirtschaft nach 1989 zunächst überwältigend, hält im Westen derzeit nur knapp die Hälfte der Bürger die Marktwirtschaft für das überlegene System, im Osten nicht mal 30 Prozent. (Vgl. Renate Köcher, Fremd im eigenen Haus, in: FAZ, 23.1.2019, S. 8.) Die Erinnerung an die Ursachen des wirtschaftlichen Zusammenbruchs der DDR verblasst. Zur Auffrischung lohnt die Lektüre des Vertrags über die Schaffung einer Währungs- Wirtschafts- und Sozialunion vom Mai 1990. Unter dem Spektrum der wirtschaftlichen Rechte, die die Menschen in der DDR vermisst und mit der Wiedervereinigung bekommen haben, nimmt privates Eigentum eine herausgehobene Rolle ein: „Grundlage der Wirtschaftsunion ist die Soziale Marktwirtschaft als gemeinsame Wirtschaftsordnung beider Vertragsparteien. Sie wird insbesondere bestimmt durch Privateigentum, Leistungswettbewerb, freie Preisbildung und grundsätzlich volle Freizügigkeit von Arbeit, Kapital, Gütern und Dienstleistungen; hierdurch wird die gesetzliche Zulassung besonderer Eigentumsformen für die Beteiligung der öffentlichen Hand oder anderer Rechtsträger am Wirtschaftsverkehr nicht ausgeschlossen, soweit private Rechtsträger dadurch nicht diskriminiert werden“, bestimmt Artikel 1. Weil er ausführlich den Vorrang privaten Unternehmertums in der Sozialen Marktwirtschaft erläutert, mag der falsche Eindruck entstehen, zu den Freiheiten gehörten keine Pflichten. Doch erst die Haftung zwingt Unternehmer, Chancen und Risiken ihres Tuns abzuwägen. Um nochmal Hüther und Bardt zu zitieren: „Wenn Chancen einseitig beim Eigentümer, Schäden aber bei Dritten anfielen, wäre die Legitimation des Privateigentums im Kern in Frage gestellt.“ Die „unauflösliche Verkettung von Haftung und Eigentum zu gewährleisten“, sehen sie als eine permanente, herausfordernde Aufgabe der Politik an. Dass dies nicht immer gelinge, sei aber kein Grund für die Forderung, Privateigentum einzuschränken. Übrigens geben selbst liberale Ökonomen Privateigentum nicht zwingend stets Vorzug vor staatlichem Eigentum. Sie verweisen aber darauf, dass der Staat als Unternehmer in einen Interessenkonflikt gerät, denn er setzt die Regeln für den Wettbewerb, in dem er zugleich als Unternehmer mitspielt. Die Versuchung ist groß, die Marktregeln zugunsten der Staatskonzerne zu setzen und private Konkurrenz zu benachteiligen. Das geht zu Lasten wirtschaftlicher Dynamik und ist Grund genug, den staatlichen Einstieg bei Unternehmen wie der Lufthansa kritisch zu sehen. Fazit Wer für Vorrang und starken Schutz privaten Eigentums samt schonendem Erbrecht in der Sozialen Marktwirtschaft eintritt, verteidigt eine Ordnung, die viel ökonomische Freiheit gewährt, diese aber mit Verantwortung zusammenbringt. Das fördert gerade nicht bloß den Wohlstand und die Chancen weniger, sondern aller Menschen im Land. Eine bestimmte Vermögensverteilung wird dadurch nicht zementiert. Größe Vermögen sind hierzulande nicht zuerst vererbt, sondern Früchte von Unternehmergeist und damit oft in Betriebsvermögen gebunden. Sie ermöglichen gute Erträge und Einkommen, aber auch hohe Steuern und Abgaben zur Finanzierung eines starken Sozial- und Bildungssystems. Wer die Vermögensverteilung ändern will, darf nicht die Axt ans Eigentum legen, sondern muss die Qualität der Bildung und den Gründergeist stärken. ó Über die Autorin Heike Göbel ist verantwortliche Redakteurin für Wirtschaftspolitik bei der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. h.goebel@faz.de. Der Beitrag erschien zuerst in der APuZ Nr 41/2020, 5.10.2020 Info Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz „CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland“ veröffentlicht. Autor/-in: Heike Göbel für Aus Politik und Zeitgeschichte/bpb.de Sie dürfen den Text unter Nennung der Lizenz CC BY-NC-ND 3.0 DE und des/der Autors/-in teilen. Urheberrechtliche Angaben zu Bildern / Grafiken / Videos finden sich direkt bei den Abbildungen. PT-MAGAZIN 6 2020 © WebDonut auf pixabay

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