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PT-Magazin 05 2020

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Offizielles Magazin der Oskar-Patzelt-Stiftung. Titelthema: Meilensteine.

40 Wirtschaft

40 Wirtschaft Schutzrechte in Krisenzeiten Wie Mittelständler die Krise nutzen sollten, um sich fit für die Zukunft zu machen Viele Mittelständler aus unterschiedlichen Branchen wurden und werden von der „Corona-Krise“ hart getroffen und fahren teils aus Kostengründen die Investition in Schutzrechte zurück. Aktuelle Umfragen der Förderbank KfW zeigen jedoch, dass eine erhebliche Anzahl von Unternehmen gerade in den letzten Monaten ihr Produkt- bzw. Dienstleistungsangebot, ihre Prozesse bzw. ihren Vertrieb oder ihr Geschäftsmodell angepasst haben. Es ist kein Geheimnis, dass Unternehmen mit Schutzrechten langfristig erfolgreicher sind, als solche ohne diese. Dies wird auch künftig so sein. Aus Praktikersicht waren in den letzten Monaten zahlreiche Schutzrechtsanmeldungen mit „Corona-Bezug“ auffällig, wobei dies sowohl Marken, also auch technische Schutzrechte und Designs betraf. Gerade in Krisenzeiten und speziell bei der Umsetzung neuer Geschäftsmodelle und Ideen sollte das Thema „Schutzrechte“ nicht vergessen werden: Der richtige Einsatz von Marken, Designs, Patenten und/oder Gebrauchsmustern kann etwa eine Alleinstellung sichern oder auch einen Wettbewerbsvorteil schaffen, um das Unternehmen dadurch fit für die Zukunft zu machen. Selbst wenn das Kostenthema – erst recht in der aktuellen Lage – häufig eine erhebliche Rolle spielt, ist darauf hinzuweisen, dass jedenfalls ein Basisschutz des wichtigsten geistigen Eigentums nicht teuer sein muss: Rechtsanwalt Dr. Florian Lichtnecker von der Patent- und Rechtsanwaltskanzlei LICHTNECKER & LICHTNECKER merkt dazu an, dass etwa die Anmeldung einer Deutschen Marke oder eines Deutschen Designs – selbst bei Unterstützung durch einen Anwalt (z.B. Patentanwalt oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) – bereits ab einigen hundert Euro möglich ist. Für technische Schutzrechte wie Patente und Gebrauchsmuster fallen regelmäßig zwar höhere Anwaltskosten an, doch gibt es hier interessante Förderprogramme, bei denen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 50 % einer Patentanmeldung oder Gebrauchsmusteranmeldung gefördert werden. Teils werden hierbei auch die Anmeldung von Marken und Designs / Geschmacksmustern finanziell unterstützt. Was kann und was sollte ein Unternehmen in der Krise beim Thema „Schutzrechte“ unternehmen? In Bezug auf Schutzrechte ist es ratsam, sich z.B. über folgende Fragen Gedanken zu machen: 1. Ist im Unternehmen zumindest das wichtigste geistige Eigentum geschützt? Für fast jedes Unternehmen empfiehlt sich die Anmeldung einer Marke als Basisschutz. Insbesondere bei produzierenden Unternehmen können aber auch andere Registerrechte wie Patente, Gebrauchsmuster und Designs/Geschmacksmuster relevant werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass bei diesen das sog. Neuheitserfordernis gilt, wonach die zu schützenden Entwicklungen weltweit „neu“ sein müssen, was – abhängig vom Schutzrecht – im Grunde auch für eigene Vorveröffentlichungen gilt. Je nachdem wie lange eine Veröffentlichung zurückliegt, kann die Anmeldung von Schutzrechten deshalb teils ganz ausscheiden. 2. Decken die eigenen Schutzrechte noch den Bedarf? Das bestehende Schutzrechtsportfolio kann unternehmensintern oder von spezialisierten Anwälten im Rahmen eines sogenannten IP-Audits analysiert werden, um mögliche Schutzlücken aufzudecken. Hier kann etwa der örtliche Schutzbereich eine Rolle spielen: Während Designs / Geschmacksmuster sowie Patente und Gebrauchsmuster nur innerhalb bestimmter Fristen auf andere Länder und Regionen (etwa außerhalb Deutschlands) ausgedehnt werden können, können Marken auch noch nach Jahren in weiteren Ländern neu angemeldet werden. Wenn daher neue Märkte erschlossen wurden oder dies geplant ist, sollte auch der Markenschutz nachgezogen werden. Da Marken nur für genau definierte Waren und Dienstleistungen eingetragen werden, ist deren Verzeichnis gelegentlich mit dem tatsächlichen Angebot abzugleichen, damit keine Schutzlücken vorliegen. Kommt man zu dem Ergebnis, dass neue Angebote nicht von der Marke geschützt sind oder sich etwa ein PT-MAGAZIN 5 2020

41 © Pete Linforth Name oder ein Logo geändert hat, sollte kurzfristig eine entsprechende Neuanmeldung vorgenommen werden. 3. Gibt es neue Ideen, die geschützt werden sollen? Vielfach wurde die ruhigere Zeit dazu genutzt, Neuentwicklungen oder Erfindungen zu machen. Wird ein neues Produkt entwickelt, so sollte man sich in Abstimmung mit Spezialisten Gedanken machen, wie dieses optimal geschützt werden kann. Häufig ist hierfür die Kombination verschiedenster Schutzrechte nötig, um die unterschiedlichen Aspekte ideal zu schützen. Speziell bei technischen Erfindungen gilt jedoch das Prinzip: Erst anmelden, dann veröffentlichen! 4. Gibt es Einsparpotential? Kommt bei der Analyse des Schutzrechtsbestandes bzw. beim IP-Audit heraus, dass einzelne Schutzrechte nicht (mehr) oder nicht im angemeldeten Umfang benötigt werden, können diese auch ganz oder teilweise verkauft oder lizenziert werden. Gelingt dies nicht, so kann auch daran gedacht werden, diese nicht mehr zu verlängern. Bei Patenten fallen nach drei Jahren jährlich steigende Verlängerungsgebühren an, die nach einigen Jahren vierstellige Summen erreichen können. Daher ist generell abzuwägen, ob sich eine Verlängerung des Rechts noch lohnt oder es für die Allgemeinheit freigegeben werden soll. 5. Vorgehen gegen mögliche Nachahmer? Ist das operative Geschäft ruhiger, so kann dies auch genutzt werden, um Wettbewerber zu analysieren und mögliche Nachahmer aufzufinden, welche u.U. die eigenen Schutzrechte verletzen. Durch Schutzrechtsüberwachungen, z.B. bei Marken oder durch Grenzbeschlagnahmeanträge, können Nachahmer schneller erkannt werden. Werden mögliche Verletzer gefunden, so gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie man hiermit umgeht und die „gefürchtete Abmahnung“ ist hier nur eine mögliche Option. Gerade bei Neuentwicklungen oder angepassten Geschäftsmodellen sollte das Thema Schutzrechte auch in Krisenzeiten berücksichtigt werden. Obwohl dies auch mit gewissen Kosten verbunden ist, bringen derartige Investitionen meist einen nicht unerheblichen Mehrwert. ó PT-MAGAZIN 5 2020 Aktion für Leser des PT-Magazins: Online-Meeting mit kostenloser Erstberatung zum Thema „Schutzrechte“ (Marken, Patente & Co.) In Zusammenarbeit mit dem PT-Magazin bietet die Patent- und Rechtsanwaltskanzlei LICHTNECKER & LICHTNECKER am Dienstag, 6. Oktober 2020, 14.00 Uhr eine kostenlose Online-Veranstaltung zum Thema Ideenschutz und Schutzrechte (wie Marken, Patente, Gebrauchsmuster und Designs) von 45 Minuten an. Unter Berücksichtigung der Geheimhaltung können dazu allgemeine Fragen im gemeinsamen Gespräch mit allen Teilnehmern erörtert werden. Zur besseren Koordination und Vorbereitung können die Fragen gerne auch vorab an info@patente-bayern.de geschickt werden. Den Link zur Veranstaltung erhalten Sie rechtzeitig per E-Mail, bitte einfach unter obiger E-Mail-Adresse oder unter op@op-pt.de anmelden. Über den Autor Dr. Florian Lichtnecker vertritt als Partner einer Patent- und Rechtsanwaltskanzlei bundesweit vor allem mittelständische Mandanten u.a. zu Fragen des Patent-, Marken- und Wettbewerbsrechts. www.patente-bayern.de

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