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PT-Magazin_05_2017

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Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft. Offizielles Informationsmagazin des Wettbewerbs "Großer Preis des Mittelstandes" der Oskar-Patzelt-Stiftung

PT-MAGAZIN 5/2017 © alexlmx - stock.adobe.com Ideenschutz im Mittelstand: Patente, Marken & Co. Basisabsicherung des wichtigsten geistigen Eigentums bringt viele Vorteile Wirtschaft 34 Erfahrungsgemäß bringt auch die beste Geschäftsidee nur überschaubaren Erfolg, wenn sie zuvor nicht umfassend geschützt wurde. Großkonzerne wie auch Mittelständler werden Opfer von Nachahmern und Produktpiraten, was jährlich zu Schäden in beträchtlicher Höhe führt. Der Schutz der eigenen Ideen bzw. des geistigen Eigentums eines Unternehmens durch Patente oder Marken ist daher erforderlich, um sich effektiv gegen Verletzungen wehren zu können. Unterschiedliche Zielrichtung der Schutzrechte Schutzrechte sichern zudem – wenigstens für einen gewissen Zeitraum – einen Vorsprung vor Wettbewerbern und können auch in der Werbung herausgestellt werden. Ein neu entwickeltes Produkt kann dabei vor allem durch eine Kombination von verschiedenen Rechten optimal geschützt werden, was ein Vorgehen gegen unterschiedliche Nachahmungsformen ermöglicht. Patente, Marken und Designs zielen dabei auf unterschiedliche Aspekte. So dienen Marken (lassen sich unbegrenzt verlängern) primär dazu, die Herkunft einer Ware oder Dienstleistung von einem bestimmten Unternehmen anzuzeigen (Herkunftsfunktion). Optisch über die Form wirkende zweidimensionale Muster oder dreidimensionale Modelle können demgegenüber durch Anmeldung eines Designs oder eines so genannten Gemeinschaftsgeschmacksmusters (in der Europäischen Union) für maximal 25 Jahre geschützt werden. Die Erfindung muss allerdings „neu“ sein – also zum Anmeldezeitpunkt noch unbekannt. Bei einem ungeprüften Gebrauchsmuster gibt es eine Neuheitsschonfrist von sechs Monaten. Ein wirksamer Schutz ist also auch nach einer Vorveröffentlichung - etwa im Rahmen einer Messe - noch möglich. Empfehlenswert ist aber zunächst eine Schutzrechtsanmeldung und die Idee erst dann zu veröffentlichen. Eine gewisse Absicherung können hier Geheimhaltungsvereinbarungen bringen. Die maximale Schutzdauer von Patenten beträgt 20 Jahre, während diese bei Gebrauchsmustern nur bei zehn Jahren liegt. Kosten von Schutzrechtsanmeldungen Die Kosten einer Schutzrechtsanmeldung umfassen die Amtsgebühren sowie ein Honorar, falls ein Anwalt involviert wird. Grundsätzlich richten sich diese Kosten nach dem örtlichen und sachlichen Umfang der Anmeldung. Anwälte bieten die Anmeldung von Marken und Designs meist zu Pauschalen an, die bereits ab ein paar hundert Euro beginnen. Der Preis für die Ausarbeitung technischer Schutzrechtsanmeldungen richtet sich überwiegend nach dem tatsächlichen Aufwand. Interessante Fördermöglichkeiten wie das Programm „WIPANO“ des Bundeswirtschaftsministeriums gibt es für Unternehmen, die seit fünf Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben. Reaktion bei Verletzungen der Schutzrechte Wenn man als Schutzrechtsinhaber auf eine Verletzung eigener Rechte durch Dritte aufmerksam wird, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, hierauf zu reagieren. Die häufig gefürchtete Abmahnung, die man etwa durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aussprechen lässt, ist dabei nur eine der Möglichkeiten, eine außergerichtliche Klärung des Konflikts herbeizuführen. Führt dies nicht zum Erfolg, wäre z.B. eine einstweilige Verfügung bzw. eine Klage das Mittel der Wahl, um eine Verletzung doch noch abzustellen. Bei klassischer Produktpiraterie, bei der rechtsverletzende Ware z.B. aus Asien nach Deutschland gelangt, kann zudem die Einrichtung von relativ kostengünstigen Grenzbeschlagnahmeanträgen sinnvoll sein. Letztlich sollte sich ein anwaltlicher Berater eng mit dem Mandanten abstimmen, um das bestmögliche Ergebnis – auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten – für diesen zu erzielen. ó Über den Autor Dr. Florian Lichtnecker vertritt als Partner einer Kanzlei bundesweit vor allem mittelständische Mandanten u.a. zu Fragen des Patent-, Marken- und Wettbewerbsrechts. www.patente-bayern.de

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