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PT-Magazin_05_2017

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Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft. Offizielles Informationsmagazin des Wettbewerbs "Großer Preis des Mittelstandes" der Oskar-Patzelt-Stiftung

PT-MAGAZIN 5/2017 © alexlmx - stock.adobe.com Ideenschutz im Mittelstand: Patente, Marken & Co. Basisabsicherung des wichtigsten geistigen Eigentums bringt viele Vorteile Wirtschaft 34 Erfahrungsgemäß bringt auch die beste Geschäftsidee nur überschaubaren Erfolg, wenn sie zuvor nicht umfassend geschützt wurde. Großkonzerne wie auch Mittelständler werden Opfer von Nachahmern und Produktpiraten, was jährlich zu Schäden in beträchtlicher Höhe führt. Der Schutz der eigenen Ideen bzw. des geistigen Eigentums eines Unternehmens durch Patente oder Marken ist daher erforderlich, um sich effektiv gegen Verletzungen wehren zu können. Unterschiedliche Zielrichtung der Schutzrechte Schutzrechte sichern zudem – wenigstens für einen gewissen Zeitraum – einen Vorsprung vor Wettbewerbern und können auch in der Werbung herausgestellt werden. Ein neu entwickeltes Produkt kann dabei vor allem durch eine Kombination von verschiedenen Rechten optimal geschützt werden, was ein Vorgehen gegen unterschiedliche Nachahmungsformen ermöglicht. Patente, Marken und Designs zielen dabei auf unterschiedliche Aspekte. So dienen Marken (lassen sich unbegrenzt verlängern) primär dazu, die Herkunft einer Ware oder Dienstleistung von einem bestimmten Unternehmen anzuzeigen (Herkunftsfunktion). Optisch über die Form wirkende zweidimensionale Muster oder dreidimensionale Modelle können demgegenüber durch Anmeldung eines Designs oder eines so genannten Gemeinschaftsgeschmacksmusters (in der Europäischen Union) für maximal 25 Jahre geschützt werden. Die Erfindung muss allerdings „neu“ sein – also zum Anmeldezeitpunkt noch unbekannt. Bei einem ungeprüften Gebrauchsmuster gibt es eine Neuheitsschonfrist von sechs Monaten. Ein wirksamer Schutz ist also auch nach einer Vorveröffentlichung - etwa im Rahmen einer Messe - noch möglich. Empfehlenswert ist aber zunächst eine Schutzrechtsanmeldung und die Idee erst dann zu veröffentlichen. Eine gewisse Absicherung können hier Geheimhaltungsvereinbarungen bringen. Die maximale Schutzdauer von Patenten beträgt 20 Jahre, während diese bei Gebrauchsmustern nur bei zehn Jahren liegt. Kosten von Schutzrechtsanmeldungen Die Kosten einer Schutzrechtsanmeldung umfassen die Amtsgebühren sowie ein Honorar, falls ein Anwalt involviert wird. Grundsätzlich richten sich diese Kosten nach dem örtlichen und sachlichen Umfang der Anmeldung. Anwälte bieten die Anmeldung von Marken und Designs meist zu Pauschalen an, die bereits ab ein paar hundert Euro beginnen. Der Preis für die Ausarbeitung technischer Schutzrechtsanmeldungen richtet sich überwiegend nach dem tatsächlichen Aufwand. Interessante Fördermöglichkeiten wie das Programm „WIPANO“ des Bundeswirtschaftsministeriums gibt es für Unternehmen, die seit fünf Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben. Reaktion bei Verletzungen der Schutzrechte Wenn man als Schutzrechtsinhaber auf eine Verletzung eigener Rechte durch Dritte aufmerksam wird, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, hierauf zu reagieren. Die häufig gefürchtete Abmahnung, die man etwa durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aussprechen lässt, ist dabei nur eine der Möglichkeiten, eine außergerichtliche Klärung des Konflikts herbeizuführen. Führt dies nicht zum Erfolg, wäre z.B. eine einstweilige Verfügung bzw. eine Klage das Mittel der Wahl, um eine Verletzung doch noch abzustellen. Bei klassischer Produktpiraterie, bei der rechtsverletzende Ware z.B. aus Asien nach Deutschland gelangt, kann zudem die Einrichtung von relativ kostengünstigen Grenzbeschlagnahmeanträgen sinnvoll sein. Letztlich sollte sich ein anwaltlicher Berater eng mit dem Mandanten abstimmen, um das bestmögliche Ergebnis – auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten – für diesen zu erzielen. ó Über den Autor Dr. Florian Lichtnecker vertritt als Partner einer Kanzlei bundesweit vor allem mittelständische Mandanten u.a. zu Fragen des Patent-, Marken- und Wettbewerbsrechts. www.patente-bayern.de

Mit Tax Compliance auf Nummer sicher Innerbetriebliches Kontrollsystem kann steuerliche Risiken minimieren © SZ-Designs - stock.adobe.com PT-MAGAZIN 5/2017 Steuerliche Fehler werden immer strenger verfolgt. Schutz bietet ein innerbetriebliches Kontrollsystem, das die Einhaltung steuerlicher Vorgaben überwacht. Gesetze, Urteile, Vorschriften: Ständig wechselnde Vorgaben machen es Firmen schwer, in Steuerangelegenheiten auf dem Laufenden zu bleiben. Leicht schleichen sich Fehler ein, die steuerliche Auflagen verletzen. Mit ausgefeilten Prüfverfahren werden Fehltritte immer öfter entdeckt und zudem immer häufiger an die Straf- und Bußgeldstelle weitergeleitet. Der Grund: Betriebsprüfer machen sich selbst strafbar, wenn sie im Verdachtsfall nicht die Steuerfahndung einschalten. Schnell interpretieren Finanzämter Fehler als vorsätzliche Steuerhinterziehung. Die möglichen Folgen reichen von hohen Nachzahlungen und Bußgeldern bis hin zu langwierigen Strafverfahren mit ungewissem Ausgang. Immer mehr Firmen minimieren daher die steuerlichen Risiken mit Hilfe eines Tax Compliance Management Systems (Tax CMS). Dabei handelt es sich um eine Art Leitfaden der dazu dient, alle steuerrelevanten Prozesse zu optimieren und zu überwachen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Es passieren weniger Fehler und die Arbeitseffizienz wird optimiert. Doch damit nicht genug. Ein Tax CMS schützt Entscheidungsträger in vielen Fällen vor der persönlichen Haftung. Denn das Management haftet persönlich für Fehler von Mitarbeitern. Laut einem aktuellen Erlass des Bundesfinanzministeriums kann ein innerbetriebliches Kontrollsystem als Indiz dafür gelten, dass kein bedingter Vorsatz für eine Steuerhinterziehung vorliegt (Az. IV A 3 – S 0324/15/10001). Auch wenn ein Tax-CMS nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, macht es für Unternehmen Sinn. Die Frage ist, in welchem Umfang. Steuerliche Risiken lauern in vielen Bereichen und sind von Firma zu Firma unterschiedlich. Maßgeblich sind einerseits externe Rahmenbedingungen wie etwa Branchenzugehörigkeit oder der Aktionsradius im In- und Ausland. Andererseits spielen interne Faktoren wie Unternehmensgröße und -struktur ebenfalls eine wichtige Rolle. Das Fehlerrisiko wächst, wenn die Aktivitäten mehrerer Abteilungen und Zuständigkeiten ineinandergreifen und zudem eine Vielzahl von Prozessen automatisiert abläuft. Besonders fehlerträchtig sind die Bereiche Umsatz- und Lohnsteuer. Ein steuerliches Kontrollsystem kann hier einen Großteil der steuerlichen Risiken minimieren. Schon mit begrenzten Maßnahmen kann man viel erreichen. Bei der konkreten Ausgestaltung eines internen Kontrollsystems haben Unternehmen freie Hand, da der Fiskus hierzu keine Vorgaben macht. Wie gehen Firmen am besten vor? Grundlage ist immer eine eingehende Analyse des Ist-Zustands mit dem steuerlichen Berater. Zunächst werden alle relevanten Abläufe und Zuständigkeiten beleuchtet und in einem Dokument erfasst. Dann erfolgt eine systematische Risikoanalyse, die alle steuerlichen Fallstricke identifiziert und gewichtet. Darauf aufbauend werden Prozessabläufe entwickelt und schriftlich niedergelegt, die mögliche steuerliche Gefahren erkennen und ausräumen helfen. Ergebnis ist in der Regel ein Tax Compliance Leitfaden, der klare Verhaltensregeln vorgibt. Tax Compliance steht und fällt damit, wie es in der Praxis gelebt wird. Unternehmen sollten sicherstellen, dass betroffene Mitarbeiter das Kontrollsystem kennen und alle Vorsichtsmaßnahmen beherzigen. Hilfreich sind regelmäßige Schulungen, die für steuerliche Risiken sensibilisieren und Handlungssicherheit vermitteln. Zudem sollten Firmen jährlich prüfen, ob ihr Tax CMS den aktuellen Anforderungen genügt und gegebenenfalls nachjustieren. Vorrangiges Ziel sollte dabei sein, dass Mitarbeiter im Finanz- und Rechnungswesen ein geschärftes Bewusstsein für steuerliche Stolperfallen entwickeln und mit Weitblick agieren. ó Über die Autorin Dr. Stephanie Thomas, Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Fachanwältin für Steuerrecht der Kanzlei WWS in Mönchengladbach. www.wws-gruppe.de 35 Wirtschaft

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