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PT-Magazin_04_2017

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Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft. Offizielles Informationsmagazin des Wettbewerbs "Großer Preis des Mittelstandes" der Oskar-Patzelt-Stiftung

PT-MAGAZIN 4/2017 Wirtschaft © sdecoret - Fotolia 48 Neues Anfechtungsrecht: Insolvenzfeste Geschäfte in der Krise möglich Am 05.04.2017 ist die Reform des Anfechtungsrechts in Kraft getreten. Rechtsanwalt Prof. Dr. Florian Stapper, der selbst seit über zehn Jahren als Insolvenzverwalter bestellt wird, erklärt die wichtigsten Eckpunkte der Reform. Unternehmen gewinnen durch die Reform an Handlungsspielraum. Sie können mit Vertragspartnern in der Krise weiter Geschäfte machen ohne dabei erheblichen Anfechtungsrisiken ausgesetzt zu sein. Verlierer ist die Gemeinschaft unbefriedigter Gläubiger, da womöglich nicht genügend Geld zur Verfügung steht, ein Insolvenzverfahren überhaupt zu eröffnen. 1. Insolvenzfeste Bargeschäfte Marktteilnehmern ist nun ein insolvenzfester Leistungsaustausch mit Unternehmen in der Krise möglich. Nahezu ohne Anfechtungsgefahren können weiter Leistungen vereinnahmt werden, selbst wenn die wirtschaftliche und finanzielle Krise des Vertragspartners bekannt sind. Voraussetzung ist allerdings der zeitnahe Austausch gleichwertiger Leistungen. Die Zahlung von Löhnen ist auch dann noch ein Bargeschäft, wenn bis zu drei Monate verspätet gezahlt wird. Handelt der Schuldner freilich unlauter – investiert er zum Beispiel in flüchtige Luxusgüter oder verschleudert das Betriebsvermögen – kann ein Insolvenzverwalter trotz Bargeschäft zurückabwickeln. 2. Anfechtungsfrist gekürzt Konnte ein Insolvenzverwalter bislang Leistungen der letzten zehn Jahre zurückfordern, beschränkt das Gesetz dieses Recht auf die letzten vier Jahre vor Insolvenzantragstellung. Verschiebt der Schuldner zielgerichtet Vermögen an Dritte, gilt wieder die zehnjährige Frist. 3. Zinsansprüche abgeschafft Bislang musste der Anfechtungsgegner empfangene Geldleistungen verzinst zurückzahlen. Nun wird die Zinspflicht bis zur Geltendmachung durch den Verwalter gestrichen. Anfechtbar erlangte Leistungen sind nun mit einem zinslosen Darlehen vergleichbar. Auch Zinsansprüche in Altverfahren werden mit LACOS Computerservice GmbH Industriestraße 9 07937 Zeulenroda-Triebes Telefon: 03 66 28 / 6 88-0 Fax: 03 66 28 / 6 88-17 E-Mail: info@lacos.de www.lacos.de/landwirtschaft4.0 Landwirtschaft 4.0 Sie haben die Idee,wir entwickeln die Software. Langjährige Entwicklungskompetenz für die Bereiche Precision Farming,Logistik und Tierzucht.

05.04.2017 gekappt. Für Leistungen, die nicht in Geld vom Insolvenzschuldner erbracht wurden, wird freilich weiter Nutzungsersatz geschuldet. 4. Vermutungsregel verändert Sollen zeitlich weit zurückliegende Zahlungen angefochten werden, muss der Anfechtungsgegner gewusst haben, dass andere Gläubiger wegen der Zahlungen leer ausgehen. Wusste der Anfechtungsgegner, dass die Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners drohte, setzte er sich bislang Anfechtungsrisiken aus. Das neue Gesetz knüpft erst an die eingetretene Zahlungsunfähigkeit an. Überdies klopft der Gesetzgeber die geltende Rechtslage fest, indem er klarstellt, dass der bloße Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung noch nicht zur Anfechtbarkeit führt. 5. Leichtere Antragstellung Schuldner können nicht mehr gefahrlos die Insolvenzantragstellung abwarten und den Antragsteller sodann durch Zahlung dazu zwingen, seinen Antrag für erledigt zu erklären. Da künftig trotz Zahlung ein Insolvenzantrag zur Verfahrenseröffnung führt, steigt der Druck auf Schuldner offene Verbindlichkeiten rechtzeitig zu bezahlen. ó Über den Autor Prof. Dr. Florian Stapper ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht und Insolvenzrecht. Seine Kanzlei ist mit mehr als 50 Mitarbeitern bundesweit eines der größten auf Unternehmenssanierung spezialisierten Büros. Stapper hält Vorlesungen an den Universitäten Budapest und Györ (Ungarn). Er ist Gründungsvorstand des Business Angels Sachsen e. V. und hat selbst mehrere Unternehmen gegründet. www.stapper.in 49 PT-MAGAZIN 4/2017 Wirtschaft SYSTEMLÖSUNGEN FÜR DEN METALLBAU... FENSTER TÜREN FASSADEN WINTERGÄRTEN AKOTHERM GmbH • Aluminium-Profilsysteme Werftstraße 27 • D-56170 Bendorf Phone: +49 (0) 2622 9418-0 • Fax: +49 (0) 2622 9418-255 E-Mail: info@akotherm.de • Internet: www.akotherm.de PREISTRÄGER 2013 Großer Preis des MITTELSTANDES ...SO EINFACH GEHT DAS MIT UNS. Für Sie macht Vetters alles passend! Druckerei Vetters GmbH & Co. KG Gutenbergstr. 2 · 01471 Radeburg www.druckerei-vetters.de

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