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PT-Magazin_04_2017

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Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft. Offizielles Informationsmagazin des Wettbewerbs "Großer Preis des Mittelstandes" der Oskar-Patzelt-Stiftung

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Wirtschaft PT-MAGAZIN 4/2017 © zolnierek - stock.adobe.com 34 Kein Ärger mit dem Strafgesetz Angemessene Policen schützen Management und Unternehmen vor existenzbedrohenden Folgen Immer schneller geraten Führungskräfte mit dem Gesetz in Konflikt. Straf- Rechtsschutz-Versicherungen schützen das Management und das Unternehmen vor existenzbedrohenden Folgen. Welche Punkte bei der Auswahl von Policen zu beachten sind, weiß Finanz- und Versicherungsexpertin Mirja Link-Lundehn. Führungskräfte agieren im Paragrafendschungel. Sie müssen ständig neue Gesetze, Rechtsvorschriften, Verordnungen sowie Richtlinien der EU und Bundesländer beachten. Leicht kommt es zu Pflichtverletzungen mit weitreichenden, nicht selten strafrechtlichen Folgen. Die Staatsanwaltschaft geht Verstößen immer rigoroser nach und leitet schnell ein Ermittlungsverfahren ein. Oft reicht schon die anonyme Anzeige eines verärgerten Kunden, Lieferanten oder ehemaligen Mitarbeiters. Nie war das Risiko für Geschäftsführer und leitende Angestellte größer, strafrechtlich belangt zu werden. Das Gleiche gilt für Vorstände, Aufsichtsräte und Beiräte. Mit einem Bein im Gefängnis Die Liste möglicher Verfehlungen ist lang. Sie reichen von kleinen Ordnungswidrigkeiten bis hin zu schweren Straftaten. Die Vorwürfe können auf Sicherheitsmängel, Umweltverstöße, Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung, Untreue oder Betrug lauten. Rechtliche Konsequenzen drohen schon bei unbewusster Fahrlässigkeit. Delegieren schützt nicht vor strafrechtlicher Verfolgung. Manager haften nicht nur für eigene Versäumnisse, sondern auch für das Fehlverhalten der Führungskollegen und Mitarbeiter. Auch Bußgelder sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern möglichst abwehren. Schließlich wird jede rechtskräftige Geldbuße über 200 Euro im Gewerbezentralregister eingetragen. Hier holen Behörden und öffentliche Auftraggeber Auskünfte ein und machen sie zur Grundlage ihrer Entscheidung. Die Gefahr: Wichtige Erlaub- nisse, Genehmigungen, Konzessionen oder Bewilligungen stehen auf der Kippe oder werden abgelehnt. Private Versicherungen meist untauglich Gerade mittelständische Unternehmen sind nur unzureichend gegen Strafrisiken gewappnet. Kommt es zu einem Ermittlungsverfahren, drohen existenzgefährdende Auswirkungen für das Management und das gesamte Unternehmen. Private Rechtsschutzversicherungen der Manager schützen meistens nicht. Viele Policen schließen strafrechtliche Verfehlungen als Organvertreter grundsätzlich aus. Einen zuverlässigen Rundum-Schutz für Führungskräfte bieten nur berufliche Straf-Rechtsschutz- Versicherungen. Im Idealfall schließt das Unternehmen eine Firmenpolice ab. Alternativ kommen auch individuelle Manager-Policen in Betracht. Absicherung nach Maß Bei der Auswahl von Policen ist Detailarbeit gefragt. Vermeintlich kleine Einschränkungen im Leistungsumfang können große Auswirkungen haben. Folgende Punkte sollten sich im Kleingedruckten wiederfinden:

Personenkreis: Wichtig ist, dass die Rechtsschutz-Versicherung nicht nur die anwaltliche Beratung für die Chefetage, sondern auch für Firmen-Mitarbeiter umfasst. Sie sind in vielen Fällen als Zeugen gefragt. Auch die Koordination der Verteidigung bei mehreren Beschuldigten sollte abgedeckt sein. Erstberatung: Ratsam ist der Einschluss einer vorsorglichen Erstberatung vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Zusatzkosten: Die Versicherung sollte auch alle Reisekosten des Rechtsanwalts und der Beschuldigten übernehmen. Obendrein sollten Honorare für private Sachverständige, Kosten für private Ermittler oder Wirtschaftsdetekteien und ein Darlehen für eine Strafkaution eingeschlossen sein. Honorarrahmen: Der festgelegte Honorarrahmen erfordert ein besonderes Augenmerk. Viele Versicherungen akzeptieren nur Gebühren innerhalb des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), insbesondere beim Zeugenbeistand oder ausländischen Anwälten. Doch viele Fachanwälte drängen auf den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung mit Honoraren außerhalb des RVG. Versicherungsnehmer sollten alle Honorargrenzen kritisch hinterfragen, um die bestmögliche Verteidigung zu bekommen und nicht auf Gebühren sitzen zu bleiben. Firmenaktivitäten: Gut, wenn sich der Rechtsschutz vorsorglich auch auf neue Firmenaktivitäten erstreckt. Denn Neugründungen und Beteiligungen sind im Geschäftsleben stets eine Option. Dabei treffen Führungskräfte weitreichende Entscheidungen und betreten vielfach rechtliches Neuland. Für den Fall einer Geschäftsaufgabe oder Kündigung ist wichtig, wie lange die Versicherung nach Vertragsende noch geradesteht. Eine möglichst lange Nachhaftung und großzü- gige Nachmeldefristen sind von Vorteil. Schließlich mahlen die Mühlen der Justiz langsam und Ermittlungsverfahren werden oft erst Jahre nach dem eigentlichen Vergehen eingeleitet. Knackpunkte im Blick Soll die Versicherung auch dem Vorwurf eines Verbrechens wie schwere Umweltstraftaten oder Körperverletzung abdecken, muss ein Spezial-Straf- Rechtsschutz enthalten sein. Eine solche Police ist zwar deutlich teurer, aber für strafrechtlich gefährdete Branchen wie chemische Industrie, Recycling, Finanzdienstleistung oder Altenpflege elementar. Jedoch: Wird später rechtskräftig festgestellt, dass ein Versicherter eine Straftat tatsächlich vorsätzlich begangen hat, entfällt der Rechtsschutz rückwirkend. Versicherungsnehmer sollten immer einen spezialisierten Versicherungsexperten zu Rate ziehen, der Policen eingehend prüft und auf die individuellen Bedürfnisse hin zusammenstellt. Maßgeblich sind nicht nur die Versicherungsbedingungen, sondern auch zusätzliche Services. Einige Versicherer unterstützen mit 24-Stunden-Hotlines, Leitfäden und Inhouse-Schulungen oder vermitteln qualifizierte Strafverteidiger und Sachverständige. Auch Versicherungen die Stirn bieten Tritt ein Versicherungsfall ein, sollte man früh anwaltlichen Beistand anfordern und den Versicherer über das eingeleitete Ermittlungsverfahren informieren. Verweigert die Versicherung die Übernahme ganz oder teilweise, müssen Versicherte nicht klein beigeben. Betroffene können einen Gutachter einschalten und die Ablehnung prüfen lassen. Oder sie reichen gegen die Versicherung eine Deckungsklage ein. Falls sie aber verlieren, müssen sie alle Kosten selbst tragen. Umso wichtiger ist es, die Versicherungsbedingungen vor Vertragsschluss aufmerksam zu studieren. Viele Knackpunkte lassen sich im Vorfeld erkennen und teilweise durch eine geschickte Vertragsgestaltung ausräumen. ó Über die Autorin Mirja Link-Lundehn, dipl. Betriebswirtin und Versicherungsfachfrau, ist Geschäftsführerin der KremerLundehn GmbH, einer unabhängigen Gesellschaft für Finanzund Versicherungsmanagement mit Sitz in Köln. Hier bringt sie mehr als 20 Jahre Branchenerfahrung ein und agiert auch als zertifizierte Generationenberaterin und Erbschaftsplanerin. www.kremerlundehn.de Konflikt mit dem Gesetz – so können Unternehmen sich und das eigene Management schützen: Risiken analysieren: Führungskräfte leben gefährlich. Rechtliche Konsequenzen drohen nicht nur durch eigenes Handeln oder Untätigkeit. Auch das Fehlverhalten von Führungskollegen und Mitarbeitern kann zur Haftungsfalle werden. Welchen rechtlichen Gefahren lauern in der Branche und im Unternehmen? Eine systematische Risikoanalyse bringt Klarheit. Risiken minimieren: Compliance Management Systeme helfen, Regelverstöße frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Sie überwachen die Einhaltungen von Gesetzen und Richtlinien, aber auch von internen Verhaltenskodizes. Kommt es zu Verfehlungen, tritt ein Notfallplan in Kraft. Das Ziel: Umgehend Gegenmaßnahmen einleiten und den Schaden begrenzen. Risiken abwehren: Auch ausgeklügelte Kontrollsysteme können nicht jeden Regelverstoß verhindern. Berufliche Straf-Rechtsschutz-Versicherungen ermöglichen eine professionelle Verteidigung, um eine Einstellung von Verfahren zu erwirken und Manager vor Strafen zu schützen. Die Führungsriege sollte mit spezialisierten Beratern ein maßgeschneidertes Versicherungsmodell auswählen. (Quelle: KremerLundehn GmbH) 35 PT-MAGAZIN 4/2017 Wirtschaft

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