Geheime Absprachen Wirtschaft (Foto: Detektei Lentz) 42 Wenn Mitarbeiter Aufträge an die Konkurrenz weiterleiten Ob Friseursalon, Pharmakonzern, Internetagentur oder Autowerkstatt – praktisch jedes Unternehmen kann ein Opfer von Wettbewerbsbetrügern werden. Größe und Branche spielen dabei so gut wie keine Rolle, denn Konkurrenzdruck herrscht überall. Zu den häufigsten Delikten zählen Wirtschaftsspionage und das gezielte Abwerben von Kunden oder spezialisierten Mitarbeitern. Das Perfide daran: Die Täter sitzen häufig in den betroffenen Unternehmen selbst. Um Wettbewerbsdelikte zu begehen, benötigen die Täter umfangreiches Know-how über die als Opfer auserkorenen Unternehmen. Bringen Betrüger beispielsweise Informationen wie Kundendaten, Angebote und Preiskalkulationen in Erfahrung, können Vertragspartner gezielt abgeworben oder Ausschreibungen manipuliert werden. „Beim Thema Wirtschaftskriminalität denken viele Unternehmer an chinesische Spione oder Hacker aus Osteuropa“, sagt Frances Lentz. „Unsere Erfahrung zeigt aber, dass die Kriminellen sehr viel öfter in den Reihen der eigenen Mitarbeiter zu finden sind.“ Häufig bleiben die Machenschaften unlauterer Angestellter über lange Zeit unbemerkt, da sie das Vertrauen ihrer Arbeitgeber genießen. Mitarbeiter vermittelt Aufträge an Konkurrenten So ermittelte die Detektei Lentz kürzlich in einem Fall, bei dem ein Verdacht erst aufkam, als bereits ein erheblicher Schaden angerichtet war: Der Inhaber einer Druckerei stellte fest, dass die Umsätze seines Betriebs rückläufig waren. Die Aufträge waren massiv eingebrochen. Selbst langjährige Stammkunden meldeten sich nicht mehr. Zwar schwankt die Menge der Anfragen in der Druckbranche häufig. Dass allerdings selbst treue Kunden reihenweise keine Aufträge mehr platzierten, machte den Unternehmer stutzig. Als Erklärung kam eigentlich nur Abwerbung in Frage. „Bei Wettbewerbsbetrug drohen nicht nur finanzielle Verluste, sondern auch immaterielle Schäden wie Reputationsverlust“, warnt die Geschäftsführerin der Detektei Lentz. „Der Unternehmer steht vor einem Dilemma: Einerseits muss er dem unlauteren Treiben sofort Einhalt gebieten, weil das Überleben seiner Firma auf dem Spiel steht. Andererseits hat er oft keine Ahnung, wer für die Vorgänge verantwortlich ist.“ Im Fall der Druckerei lag die Vermutung nahe, dass das „schwarze Schaf“ zur Belegschaft gehörte. Um den Täter zu entlarven, schleuste die Detektei Lentz einen Ermittler, getarnt als neuer Mitarbeiter, in den Betrieb ein. Nach nur wenigen Tagen hatte er die Ursache für den rätselhaften Umsatzeinbruch aufgedeckt: Einer der Angestellten hatte gezielt Aufträge an die Druckerei seines Schwagers durchgeschleust. Wann immer bei seinem Arbeitgeber ein Angebot angefragt wurde, gab der Mitarbeiter die Daten des Interessenten an seinen Schwager weiter, der die Konditionen unterbot. Mit der Zeit hatte der Konkurrenzbetrieb mit dieser Methode einen großen Teil der Stammkundschaft abgeworben. Eingeschleuste Detektive ermitteln Undercover „Wir erleben es leider regelmäßig, dass Mitarbeiter auf Kosten ihrer Arbeitgeber in die eigene Tasche wirtschaften“, sagt Frances Lentz. Dabei handelt es sich hier nicht um Kavaliersdelikte, sondern um gravierende Straftaten. Diese aufzudecken und gerichtsfest zu dokumentieren, ist für Laien aber äußerst schwierig und auch riskant: Wird der Chef bei heimlichen Nachforschungen ertappt, ist nicht nur sein Ruf als Arbeitgeber dahin. Die Chance, dass der gewarnte Übeltäter dann noch überführt werden kann, ist gleich null. „Firmenchefs, die eigene Mitarbeiter im Verdacht haben, sollten daher möglichst früh auf professionelle Ermittlungen setzen, um wasserdichte Beweise zu beschaffen. So kann das kriminelle Treiben in der Regel rasch, diskret und wirksam abgestellt werden“, sagt die Geschäftsführerin der Detektei Lentz. Soll das Ergebnis nicht an die Öffentlichkeit gelangen, bieten die Ermittlungsergebnisse auch die Grundlage für eine außergerichtliche Einigung: Das weitere Vorgehen liegt immer im Ermessen des Auftraggebers. Der kann im Übrigen bei eindeutiger Beweislage die Ermittlungskosten häufig vom Schädiger zurückverlangen – sowie ohnehin jederzeit ergebnisoffen als Betriebskosten von der Steuer absetzen. n Über die Autorin n Frances Lentz ist Geschäftsführerin der Wirtschaftsdetektei Lentz, die sich seit 1995 auf die hochwertige und gerichtsverwertbare Durchführung von Ermittlungen und Beobachtungen spezialisiert hat. P.T. MAGAZIN 4/2014
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