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P.T. MAGAZIN 03/2013

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Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft. Offizielles Informationsmagazin des Wettbewerbs "Großer Preis des Mittelstandes" der Oskar-Patzelt-Stiftung

Mehr Schutz für KMU?

Mehr Schutz für KMU? Vorteile und Risiken des einheitlichen EU-Patents Wirtschaft Im Dezember 2012 hat das Europäische Parlament den Weg für ein einheitliches Patentsystem geebnet (Foto: Europäisches Patentamt) Die häufigsten Lügen überhaupt: Ich liebe Dich. Ich rufe Dich an. Du bekommst Dein Geld. Alle tun sie weh, aber eine kann Ihre Existenz ruinieren. Bürgel-Auskünfte zeigen Ihnen, wie es um Ihre Kunden bestellt ist! Spezialisten ziehen Ihre offenen Forderungen ein; konsequent, erfolgreich! Europa will für Erfinder aus der ganzen Welt attraktiver werden. Ab Frühjahr 2014 soll ein Patentsystem mit einheitlicher Wirkung die Rechtssicherheit innerhalb der EU erhöhen und den Schutz von Erfindungen insbesondere für KMU erleichtern. Zusammen mit der geplanten Zentralisierung des Gerichtssystems soll die Neuregelung zu einem effizienteren Verfahren und niedrigeren Kosten für Anmelder führen. Das neue System birgt jedoch durchaus Risiken. Eine Patentrechtsschutzversicherung kann vor Schadensersatzklagen schützen und helfen, eigene Ansprüche im Fall einer juristischen Auseinandersetzung geltend zu machen. Grundsätzlich handelt es sich bei dem neuen Patent mit einheitlicher Wirkung um ein zusätzliches Instrument. Das heißt, ein nationales oder ein Europäisches Patent, das für beliebig viele der 36 Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) Gültigkeit besitzt, kann auch weiterhin beantragt werden. Der Unterschied zwischen den beiden europäischen Systemen ist folgender: Das bisherige europäische Patentbündel gilt nicht automatisch für alle EPÜ-Vertragsstaaten. Es muss vielmehr in jedem Mitgliedstaat, in dem es gelten soll, validiert werden. Dadurch entstehen bereits im Vorfeld erhebliche Übersetzungs- und Anwaltskosten. Hinzu kommen Anmelde- und Prüfgebühren sowie die jährlich steigende Pauschale, die entrichtet werden muss, um den Schutz zu verlängern. Risikofaktor Gerichtskosten Hier scheint das EU-Patent mit einheitlicher Wirkung erhebliche Vorteile zu bringen. „Sobald das neue System voll funktionsfähig ist, könnte ein EU- Patent nur noch 4.724 Euro kosten, weit weniger als die heute üblichen 36.000 Euro“, ließ das Europäische Parlament nach der entscheidenden Abstimmung Mitte Dezember vergangenen Jahres verlauten. Das gilt jedoch nur für den Erwerb des Schutzes. „Bei Patentstreitigkeiten wird die Rechtslage komplexer und die Prozesse vor dem neuen EU-Patentgericht (EEUPG), das dafür geschaffen werden soll, dauern länger“, sagt der Patentrechtsexperte Alexander Harguth von der Kanzlei McDermott Will & Emery. Obwohl das EU-Patent für Unternehmer zunächst den größtmöglichen Schutz bietet, kann es jederzeit von Wettbewerbern angegriffen werden. Im Extremfall könnte man die Rechte an seinen Entwicklungen auch auf einen Schlag in allen Ländern verlieren. Wie teuer die juristischen Auseinandersetzungen dadurch werden, ist noch unklar. EU-weite Patentrechtsschutzversicherung kann Abhilfe schaffen „Kleine und mittelständische Unternehmen werden beispielsweise die Ausgaben im Fall von Schadensersatzansprüchen nicht aus der Portokasse zahlen können“, meint Jürgen Friedrich, Geschäftsführer der Gesellschaft für Marken- und Patentrechtsschutzversicherung Vertriebsgesellschaft mbH (GMP). Auch Andreas Haberl, der bei Preu Bohlig & Partner große und mittelständische Unternehmen im Gewerblichen Rechtsschutz berät, ist überzeugt: „Es bleibt deutlich günstiger, in Deutschland ein rein nationales Patent durchzusetzen oder zu verteidigen.“ Eine Gefahr beim EU-Patent ist auch, dass nicht nur Mitbewerber aus Deutschland, sondern aus allen teilnehmenden Staaten auf eine Erfindung aufmerksam werden. „Dadurch werden Klagen und Plagiate in Zukunft wohl häufiger. Es geht also um eine Risikoabwägung für den Anmelder“, so die Einschätzung von Friedrich. Da die meisten deutschen Unternehmen ihre Produkte in andere europäische Länder exportieren und sie dementsprechend auch dort vor Plagiaten schützen müssen, ist eine Nichtanmeldung kein Ausweg aus dem Dilemma. Gerade für KMU und Einzelpersonen kann eine ergänzende Patentrechtsschutzversicherung hier zusätzliche Sicherheit schaffen: „Mit dieser Rückendeckung können selbst kleinere Betriebe einen Angriff einigermaßen unbeschadet überstehen und haben die Möglichkeit, auch einem Größeren zu zeigen, dass sie vor einer Konfrontation nicht zurückschrecken“, erklärt der Versicherungsexperte. Für wen macht das neue Patent Sinn? Das bisherige Anmelde- und Prüfungsverfahren bleibt auch für das neue System gültig: Bevor das Europäische Jürgen Friedrich: Patent erteilt wird, muss geprüft werden, ob die Anmeldung den Erfordernissen für Patentierbarkeit genügen. Ist das Patent erteilt, kann der Erfinder bis zu einem Monat danach beantragen, dass das Europäische Patent eine einheitliche Wirkung in der EU haben soll. „Wenn eine Erfindung zusätzlich zur deutschen Anmeldung nur in wenigen Staaten geschützt werden soll, weil ihre Durchsetzung nur dort in Betracht kommt, können nach wie vor Einzelanmeldungen in den jeweiligen Ländern sinnvoll sein. “, erläutert Alexander Harguth. n BÜRGEL Wirtschaftsinformationen Vertriebsgesellschaft mbH – Niederlassung Leipzig – Dohnanyistraße 28 • 04103 Leipzig Tel.: (03 41) 4 49 03-0 • Fax: (03 41) 4 49 03 50 Internet: www.buergel-Leipzig.de Rund 200.000 Tonnen erntefrisches Obst und Gemüse werden pro Jahr europaweit von uns vertrieben. Beste Qualität und eine permanente Lieferfähigkeit stehen für uns dabei immer an erster Stelle. Pfalzmarkt für Obst und Gemüse eG Neustadter Str. 100 • 67112 Mutterstadt Telefon: +49 6231 408-0 • www.pfalzmarkt.de n „Gerade für KMU und Einzelpersonen schafft eine ergänzende Patentrechtsschutzversicherung zusätzliche Sicherheit. Diese greift genauso wie das EU-Patent in allen teilnehmenden Staaten – egal, von wo aus und wie oft das Patent angefochten oder kopiert wird.“ (Quelle GMP/Gebhardt-Seele) Erntefrisch aus der Pfalz 3/2013 P.T. MAGAZIN 41

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