Aufrufe
vor 9 Jahren

P.T. MAGAZIN 03/2011

  • Text
  • Unternehmen
  • Magazin
  • Wirtschaft
  • Berlin
  • Deutschland
  • Deutschen
  • Deutsche
  • Verbraucher
  • Mittelstand
  • Ideen
  • Mittelstandspreis
  • Frauenquote
  • Innovationsmanagement
  • Spitzenleister
Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft. Offizielles Informationsmagazin des Wettbewerbs "Großer Preis des Mittelstandes" der Oskar-Patzelt-Stiftung

Gesellschaft

Gesellschaft Zerspanungswerkzeuge für Ihren Erfolg lermeisten Arbeitsbereichen kann es sie niemals geben. „Gleiche Qualifikation“ gibt es höchstens bei einfachen Tätigkeiten, z. B. beim Verpacken oder Kassieren. Qualifikationen, die man für den Manager-Job braucht, sind viel zu komplex, um in ihrem Fall von Gleichheit zu sprechen. Manager sind ähnlich Wissenschaftlern, Ärzten, Juristen oder Journalisten immer unterschiedlich qualifiziert. Die Unternehmen können selbst am besten beurteilen, welche Personen für welche Stellen am besten qualifiziert sind. Wird hingegen in den DAX- Unternehmen eine Frauenquote eingeführt, so stellt es eine Einmischung der Politik in die Entscheidungen von Unternehmen dar und verletzt somit die unternehmerische Freiheit. Quoten und freie Marktwirtschaft vertragen sich nicht. „Goldröcke“ vergraulen Unternehmen Von den Befürwortern der Frauenquote wird Norwegen als Vorbild genannt. Seit Anfang 2006 müssen dort börsenorientierte Unternehmen die Aufsichtsräte zu 40% mit Frauen besetzen. Die negativen Folgen dieses Gesetzes werden in Deutschland weitgehend verschwiegen. Um der Frauenquote zu entgehen, haben viele norwegische Unternehmen die Börse verlassen. Bei den verbleibenden Unternehmen zog die Frauenquote eine Art Cousinenwirtschaft nach sich. 70 Frauen, von den Norwegern spöttisch „Goldröcke“ genannt, besetzen ca. 300 Plätze in Aufsichtsräten. Oft spricht man in der Quoten-Diskussion von einer „gläsernen Decke“ oder von „Männer-Seilschaften“, die Frauen daran hindern, auf der Karriereleiter aufzusteigen. Tatsächlich lässt sich eine „gläserne Decke“ nirgendwo nachweisen. Die Behauptung, Männer würden den Aufstieg von Frauen behindern, stellt daher eine sehr unfaire Unterstellung dar. Die Personen, die in den Vorständen arbeiten, tun es darüber hinaus nicht als Männer oder Frauen, sondern als Manager, noch besser: Sie tun es als Individuen und nicht als Repräsentanten ihres Geschlechts. Auf dem freien Markt konkurrieren Individuen miteinander, nicht Geschlechter. Wie wär’s mit selber gründen? Die Einführung einer Frauenquote in den bestehenden DAX-Unternehmen wird von vielen Politikerinnen als Zeichen der Gleichberechtigung von Mann und Frau betrachtet. Sie übersehen dabei, dass Frauen bereits gleichberechtigt sind. Jede Frau hat wie jeder Mann das Recht, ein eigenes Unternehmen zu gründen. Dort könnte sie in den Vorstand berufen, wen sie möchte. Gleichberechtigung und auch Chancengleichheit werden von diesen Politikerinnen mit Ergebnisgleichheit verwechselt. Anstatt Quoten zu fordern, sollten wir uns in der Wirtschaft und in anderen Arbeitsbereichen am Prinzip der besseren individuellen Qualifikation orientieren. Es besagt: Eine Arbeitsstelle sollte diejenige Person erhalten, die für diese Stelle am besten qualifiziert ist, und zwar unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Ethnie, Hautfarbe, sexueller Orientierung und Religions- sowie Parteizugehörigkeit. ■ Über den Autor Dr. Alexander Ulfig ■ Dr. Alexander Ulfig (*1962) studierte Philosophie, Soziologie und Sprachwissenschaften in Hamburg und Frankfurt/Main; 1997 Promotion. ■ Gegenwärtig arbeitet Ulfig als Autor und Publizist. ■ Er schreibt u. a. für die Internetzeitschrift „Die Freie Welt“ (www.freiewelt.net) und ist mitverantwortlich für die Internetseite „Qualifikation statt Quote“ (www.streitbar.eu). 3/2011 P.T. MAGAZIN 13 Vollhartmetall- Sonderfräser Vollhartmetall- Sonderbohrer Nachschleifservice für Zerspanungswerkzeuge Finalist „Großer Preis des Mittelstandes“ 2010 KOPP Schleiftechnik GmbH Am Raupenstein 10 | 64678 Lindenfels/Winterkasten Tel.: 0 62 55 - 95 95-0 | Fax: 0 62 55 - 95 95-139 info@kopp-schleiftechnik.de www.kopp-schleiftechnik.de Atomfreier Strom der Umwelt zu liebe w w w . a t o m f r e i e r s t r o m . d e Tele fon grundgebühr inklusive Festnetztelefon ate inklusive Bis zu 500,- € sparen in 2 Jahren www.telefonanschluss.mobi/gutschein Kostenlose Hotline 0800 2 71 71 71 09 B ei Angabe des Aktionscodes “ Wir tschaf t2011” sparen Sie die Versandkosten.

Gesellschaft Wenn Verbraucherschutz Bürger entmündigt NOVO-Autor Thomas Seifried stellt fest: Neue Gesetze für den Verbraucherschutz sind überflüssig und gefährlich. Sie suggerieren Sicherheit, wo keine ist. Ein entsprechendes Urteil spricht sich in den einschlägigen Internetforen schnell herum und kann dem Abofallenbetreiber das Geschäft verderben. Eine Button-Lösung wird daher auf diese Art der „Internet-Abzocke“ keinen Einfluss haben. Ein viel größeres Missverständnis beruht aber auf der Annahme, der Verbraucher sei eine absolut schutzwürdige Art und sein natürliches Biotop sei Unerfahrenheit und Schwäche. Nach einem weiteren Missverständnis müssen diese Schwächen durch mehr und mehr Gesetze zur Information und zum Schutz des Verbrauchers ausgeglichen werden. Wenn ein politischer Vorschlag parteiübergreifend Zustimmung findet, darf man aufhorchen. Es muss Außergewöhnliches auf dem Spiel stehen. Die SPD-Fraktion hat am 6. Juli 2010 einen Gesetzesvorschlag in den Bundestag eingebracht, der wieder einmal den Verbraucherschutz im Internet verbessern soll. Koalition der Willigen Diesmal soll die „Button-Lösung“ vor Abzocke durch sogenannte „Abofallen“ schützen: Vor Absendung seiner Bestellung soll der Verbraucher in „deutlicher, gestaltungstechnisch hervorgehobener Form“ darauf hingewiesen werden, dass und wie viel Geld die Bestellung kostet. Erst, wenn er einen entsprechenden Hinweisbutton (in etwa „Ich habe zur Kenntnis genommen, dass mit Abschluss dieses Vertrags Gesamtkosten in Höhe von xx EUR entstehen“) anklickt, kann anschließend ein wirksamer Vertrag geschlossen werden. Auch die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte diesen Vorschlag. Die Koalition der Willigen machte schließlich die Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) komplett. Sie war bereits im Juni mit einem solchen Vorschlag vorgeprescht. Verbraucher als schutzwürdige Art? Der Vorschlag beruht auf grundlegenden Missverständnissen. Das erste Missverständnis liegt an einer Unkenntnis dieser Geschäftsmodelle. Betreiber von Abofallen interessiert es überhaupt nicht, ob ihr Vertrag wirksam ist, und sie klagen ausstehende Gebühren selten ein. Denn die versteckten, vermeintlich kostenauslösenden Klauseln sind schon nach geltendem Recht in aller Regel unwirksam. (Foto: © Dieter Schütz/pixelio.de) Gesetze zum Schutz von Verbrauchern finden sich inzwischen in vielen Gesetzesbüchern wieder. Sie sind derart unübersichtlich und unverständlich, dass selbst das Bundesjustizministerium es nicht geschafft hat, eine richtige Musterwiderrufsbelehrung für den Onlinehandel zu formulieren. Wer ist eigentlich Verbraucher? Verbraucher ist, wer ein Geschäft abschließt oder abschließen will, das nicht zu seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit gehört. 1) Handelt jemand gewerblich oder selbstständig beruflich, so ist er nach dem Gesetz Unternehmer. 2) Ob jemand Verbraucher ist oder nicht, hängt also immer von dem jeweiligen Geschäft ab, das er gerade abschließen möchte. Das bedeutet: Außerhalb seiner beruflichen Tätigkeit ist ein jeder Verbraucher, ganz gleich, wie geschäftserfahren oder kapitalstark er ist. Es gibt keinen absoluten Verbraucher. Ein Beispiel: Der geschäfts- und verhandlungserfahrene Vorstand eines Handelskonzerns ist Verbraucher, wenn er bei eBay für seine Tochter ein Geburtstagsgeschenk bestellt. Das Gleiche gilt für einen Finanzvorstand, der einen privaten Kredit aufnimmt. eBay-Händler hingegen sind nicht selten Kleingewerbetreibende. Manche versuchen mangels anderer Beschäftigungsalternativen, von ihrem Schlafzimmerbüro aus eine berufliche Existenz aufzubauen. Ob jemand Ver- 14 P.T. MAGAZIN 3/2011

Jahrgänge