PT-MAGAZIN 2/2018 Wirtschaft 52 werden betriebs- und volkswirtschaftliche, juristische und branchenspezifische Kompetenzen und Prozesskenntnisse benötigt. Blockchains for dummies Eine Blockchain ist ein digitales Kassenbuch. Jede Transaktion zwischen einem Absender und einem Empfänger wird als eine neue Position eingetragen. Eine abgeschlossene Reihe von Transaktionen ist ein Block. Eine Kette von Blöcken ist eine Blockchain. Dieses „Kassenbuch“ liegt aber nicht im Aktenschrank eines Buchhalters oder auf dem Server seiner Cloud. Stattdessen liegen tausende Kopien der Blockchain auf Computern in der ganzen Welt. Jede neue Position in einem der Kassenbücher erscheint auch in allen anderen Kassenbüchern. Jeder einzelne dieser tausenden Computer muss die Transaktion authentifizieren, damit sie gültig ist. Da man zwar 50 Computer hacken kann, aber nicht 50.000, gelten Transaktionen über eine Blockchain als so gut wie fälschungssicher. Obwohl die Transaktionsteilnehmer anonym bleiben können, kontrollieren und bestätigen also mehrere tausend teilnehmende Computer die Transaktion als solche und ihre Höhe. Um Transaktionen ©LuckyStep - stock.adobe.com BCCM Mittweida als Kompetenzzentrum Vor diesem Hintergrund ist es auch nicht erstaunlich, dass insgesamt 63 Prozent der im Rahmen der YouGov Studie befragten Entscheidungsträger bestätigten, keinen ausreichenden Zugang zu Informationsquellen zu haben, um konkrete Einsatzmöglichkeiten einer Blockchain im Unternehmen zu evaluieren. Diese Hürde kann nur durch den Aufbau von interdisziplinären Kooperationen und überregionalen Netzwerken überwunden werden. Eine enge Zusammenarbeit von Privatwirtschaft, Wissenschaft und Politik ist nun gefragt, um die Chancen zu erkennen sowie Standards, Protokolle, Referenzmodelle, Normen und Schnittstellen für neue Geschäftsmodelle mit disruptiven Potential zu erarbeiten. Diesen Ansatz verfolgt zum Beispiel das im Sommer 2017 gegründete BCCM – Blockchain Competence Center Mittweida. Das BCCM ist ein In-Institut der Fakultät Computer- und Biowissenschaften an der Hochschule Mittweida. Das BCCM ist als interdisziplinäres, unabhängiges Zentrum aufgesetzt, welches ausführen zu können, hat jeder Teilnehmer eine elektronische Brieftasche, eine „Wallet“. Die größte und bekannteste öffentliche Blockchain ist die Bitcoin-Blockchain. Ein Bitcoin ist letztlich nichts anderes als eine Position im Bitcoin-Kassenbuch. Die Blockchain kann aber auch dabei helfen, bestehende Prozesse schneller, kostengünstiger und einfacher abzuwickeln. Deshalb revolutioniert die Blockchain die technische Infrastrukturebene und evolutioniert gleichzeitig die Businessebene. Denn die technologische Konstruktion einer Blockchain stellt die Unveränderbarkeit der Daten sicher. Da so immer nachvollzogen werden kann, wann, warum und wie ein neuer Posten in das Kassenbuch notiert wurde, können digitale Besitzrechte zweifelsfrei festgestellt werden und Original und Kopie stets zweifelsfrei voneinander unterschieden werden. Und all das kann ohne einen dedizierten zentralen Mittelsmann abgewickelt werden. neben den technologischen Herausforderungen auch die zukünftigen rechtlichen, sozialen und unternehmerischen Folgen, die der Einsatz dieser neuen Technologie mit sich bringt, untersucht, bewertet sowie Handlungsempfehlungen ausspricht. Es versteht sich als Ansprech- und Entwicklungspartner für Institutionen und Unternehmen der Finanz- und Realwirtschaft sowie der Politik und des Staatswesens. Offen für Partner Neben der bedarfsgerechten Entwicklung neuer Studiengänge, zur Ausbildung des notwendigen Fachkräftenachwuchses, gehören insbesondere Forschungs- und Transferprojekte mit wirtschaftlichen Akteuren zu anwendungsbezogenen Themenkomplexen zu den Hauptaufgaben des Zentrums. Das BCCM sieht die Blockchain-Technologie als mehrdimensionale, fast alle Bereiche durchdringende Grundlage künftiger Prozesse in Wirtschaft und Gesellschaft. Aus diesem Grund sind die Experten des BCCM, welche in unterschiedlichen Fakultäten und Fachdisziplinen zu Hause sind, im BCCM in drei spezifischen Institutsbereichen tätig: IT & Crypto Competence, Financial & Legal Competence und Industrial Application Competence. Auf Gebieten, wo zusätzliche Expertise notwendig ist, werden die Kompetenzträger der diversen Partner und Gründungspaten aus Privatwirtschaft und Politik eingebunden. Dieses Netzwerk wird stets erweitert und durch Kooperationen intensiviert. Interessierte Personen, Unternehmen oder Institutionen sind hierzu herzlich eingeladen. ó Über den Autor Prof. Dr. Alexander Knauer ist Inhaber der Volksbank Mittweida eG Stiftungsprofessur für Digital Business & E-Entrepreneurship an der Hochschule Mittweida | University of Applied Sciences.
© Wit - stock.adobe.com Muss man Bitcoins versteuern? Die Frage hört sich banal an. Doch wer Geld in Kryptowährungen anlegt, der muss sich auch an gewisse Spielregeln halten. Ob man seinen Gewinn aus dem Verkauf des virtuellen Gelds versteuern muss, das hat PT das Beratungsunternehmen Ecovis gefragt. Steuerberater Andreas Gallersdörfer erklärt wie’s geht. PT: Wie werden Bitcoins steuerlich behandelt? Andreas Gallersdörfer: Wir unterscheiden hier, ob jemand Kryptowährungen im Privatvermögen hat oder ob es sich um Bitcoin-Mining und damit um einen Betrieb handelt. Wer als Privatanleger virtuelles Geld länger als ein Jahr hält, kann es danach wieder steuerfrei verkaufen. Verkauft jemand schon früher, dann muss er, sofern er mit Gewinn verkauft, Steuern dafür bezahlen. Beim Bitcoin-Mining, also bei der Herstellung von Bitcoins, ist das anders. Denn Miner sind Gewerbetreibende. Sie ermitteln Gewinne, indem sie Einnahmen und Betriebsausgaben gegenüberstellen. Ergibt sich aus der Gegenüberstellung ein Gewinn, dann zahlen Gewerbetreibende darauf Einkommensteuer und Gewerbesteuer. Der Verkauf von Kryptowährungen ist umsatzsteuerfrei. Andreas Gallersdörfer: Als Steuerberater bin ich verpflichtet, mich neutral zu verhalten. Tipps zum Thema Geldanlage geben wir bei Ecovis grundsätzlich nicht. Das einzige, was wir tun, ist die steuerlichen Fragen unserer Mandanten zu beantworten. Mehrheitlich sind das Unternehmer, denen wir allerdings auch bei privaten Steuerfragen weiterhelfen. ó 750 Mio EURO Soviel könnte der deutsche Fiskus an den Bitcoin-Kursgewinnen des Jahres 2017 verdienen. PT: Lassen sich die Kosten für Kauf und Verkauf absetzen? Andreas Gallersdörfer: Das funktioniert bei Privatleuten wie wenn sie Aktien kaufen oder verkaufen. Die Kosten dafür verringern den Gewinn, der vielleicht beim Verkauf anfällt, oder sie erhöhen den Verlust. PT: Gibt es einen Steuerabzug wie bei Zinserträgen? Andreas Gallersdörfer: Verkauft jemand seine Coins, dann zählt ein Gewinn nicht zu den Kapitaleinkünften. Folglich gibt es auch keinen Steuerabzug wie bei Zinserträgen. Allerdings müssen Privatanleger die Gewinne in ihrer Einkommensteuererklärung angeben. PT: Wie bewerten Sie persönlich den Hype um das virtuelle Geld? Inspired by temperature Hochgenau temperieren in Forschung und Industrie Wir sind ein führender Anbieter von hochgenauen Temperierlösungen für Forschung und Industrie. Unsere Produkte sorgen weltweit für präzise Temperaturen von -125 bis +425 °C in Laboratorien, Technikumsanlagen und Produktionsverfahren. Mehr Informationen: www.huber-online.com
14. Jahrgang | Ausgabe 2 | 2018 | I
EDITORIAL PT-MAGAZIN 2/2018 Vorbild
54 58 60 54 Wie wär’s mit Schoko
PT-MAGAZIN 2/2018 änd: Aber sind d
änd: Welche Rolle hat dann noch de
© Michael Willhardt Gesellschaft P
Laden...
Laden...
Laden...
Copyright © 2006-2017 OPS Netzwerk GmbH.
powered by SITEFORUM
Follow Us
Facebook
Google+