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PT-Magazin_02_2017

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Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft. Offizielles Informationsmagazin des Wettbewerbs "Großer Preis des Mittelstandes" der Oskar-Patzelt-Stiftung

Zwischen Hemmnissen und

Zwischen Hemmnissen und Wettbewerbsvorteil PT-MAGAZIN 2/2017 Bayern 58 BayLDA-Präsident Kranig in Nürnberg: Auch mittelständige Unternehmen müssen die neue Datenschutzverordnung der EU anwenden Unternehmen mit mehr als 9 Mitarbeitern, die mit personenbezogenen Daten umgehen, muss „Jedes ab Mai 2018 die neue Datenschutzverordnung anwenden und einen Datenschutzbeauftragten einsetzen“. Dies ist eine der wichtigen Aussagen des Präsidenten des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA) Thomas Kranig auf einer Veranstaltung der Servicestelle Nürnberg des Mittelstandspreises in der Metropolregion Nürnberg. In seiner Einführung wies der Leiter der Servicestelle Klaus Petersen darauf hin, dass die neue EU-Verordnung umfassend in die Geschäftsfelder und –prozesse auch der mittelständigen Unternehmen massiv eingreift. Zudem vernetzen sich die Erfordernisse des Datenschutzes mit denen der Datensicherheit in hohem Maße. Es sei daher erforderlich, dass zur Wahrung der Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen neue Querschnittsprozesse, ähnlich denen der Qualitätssicherung, zu implementieren und kein Projekt ohne Freigabe durch den Datenschutzverantwortlichen abgenommen werden darf. Die Verordnung ist in der gesamten EU gültig, so dass einheitliche Handlungsgrundlagen bestehen. Sogenannte Öffnungsklauseln ermöglichen den Nationalstaaten, die Verordnung an die jeweilige Rechtsprechung anzupassen. In der Verordnung werden Anforderungen an die Rechtmäßigkeit, Transparenz, Sicherheit der Verarbeitung, Auftragsdatenverarbeitung und die Übermittlung in Drittstaaten geregelt. Um beispielsweise die Sicherheit der Verarbeitung zu garantieren, sei zum „Zeitpunkt der Festlegung der Mittel für die Verarbeitung als auch zum Zeitpunkt der eigentlichen Verarbeitung geeignete technische und organisatorische Maßnahmen — wie z. B. Pseudonymisierung —, die dafür ausgelegt sind, die Datenschutzgrundsätze wie etwa Datenminimierung wirksam umzusetzen und die notwendigen Garantien in die Verarbeitung aufzunehmen, um den Anforderungen dieser Verordnung zu genügen und die Rechte der betroffenen Personen zu schützen.“ Auch gelte es ausreichende Schutzniveaus und Verhaltensregeln zu implementieren, die Mitarbeiter zu schulen, nachweißbare Kontrollen durchzuführen und die Maßnahmen permanent weiter zu entwickeln. In einem weiteren Kapitel werden die Betroffenenrechte neu geregelt. So besteht zukünftig ein umfangreiches Recht des Betroffenen auf Auskunft über seine gespeicherten Daten. Ausdrücklich wird das Recht auf Lösung festgelegt bzw. auf Einschränkung der Verarbeitung etc. Bei Datenschutzverletzungen sind die Unternehmen verpflichtet, diese den zuständigen Stellen von sich aus zu melden. GÜNZBURGER STEIGTECHNIK C LEVERE LöSUNGEN MADE IN GERMANy „Made in Germany!“ Das ist für uns keine Redewendung aus der Vergangenheit, sondern die Formel für eine erfolgreiche Zukunft. Seit über 118 Jahren hat Steigtechnik aus Günzburg Tradition. Heute wird das Unternehmen GÜNZBURGER STEIGTECHNIK bereits in der vierten Generation von der Gründerfamilie geführt. Über 250 Mitarbeiter fertigen Qualitätsprodukte wie Leitern, Rollgerüste, Sonderkonstruktionen und Produkte für die Rettungstechnik ausschließlich an unserem Standort in Günzburg. Denn erst durch das große Know-how unserer gut ausgebildeten Fachkräfte und die Beratungskompetenz unserer Experten sind wir zu dem geworden, was wir heute sind: Ein weltweit anerkannter Spezialist und Innovationsführer für Steigtechnik aller Art. Als erstes Unternehmen überhaupt wurden wir vom TÜV Nord mit dem zertifizierten Herkunftsnachweis „Made in Germany“ auditiert. Leitern Rollgerüste Sonderkonstruktionen Rettungstechnik Unser Partner ist der Fachhandel www.steigtechnik.de

Für die Unternehmen sei es zukünftig wichtig, auch im Bereich der Datenschutzverordnung sich zertifizieren zu lassen. Thomas Kranig wies darauf hin, dass die Zeit bis Mai 2018 für die Implementierung von Datenschutzmaßnahmen sehr kurz sei und es keine Übergangsfrist gibt, d.h. ab Mai 2018 werden alle Verstöße gegen die Verordnung mit 2% des Umsatzes geahndet. Für ihn steht nicht die Bußgeldbewehrung beim Umgang seines Amtes mit Verstößen im Vordergrund, sondern die Beratung, um die Unternehmen zu befähigen, der Verordnung gerecht zu werden. Auf die Frage, ob denn die DS-Verordnung nicht eine zu große Hürde und Belastung der Unternehmen sei, sagte Herr Kranig, dass „zukünftig die Umsetzung der Verordnung zum Datenschutz zu einem Wettbewerbsvorteil führen kann. Der Datenschutz muss nicht zu einem Hemmnis für Innovation und Weiterentwicklung führen“. Die Servicestelle Nürnberg wird das Thema in weiteren Veranstaltungen mit Erfahrungsberichte von Unternehmen fortführen. ó Weiterführender Links: https://www.lda. bayern.de/de/index.html Hier finden Sie ausführliche Informationen und Hilfestellung zur neuen Verordnung. Der Vortrag steht als Präsentation zur Verfügung und kann kostenfrei bestellt werden: mittelstandspreis@ub-petersen.de Recht auf Vergessenwerden nichts Neues Was wohl weniger bekannt sein dürfte, ist die Tatsache, dass der EuGH das Recht auf Vergessenwerden nicht neu entwickelt hat, sondern aus den allgemeinen Datenschutzgrundsätzen, insbesondere den Regeln zur Datenlöschung, abgeleitet hat. Der Erfinder des digitalen Vergessens ist vielmehr der Jurist Viktor Mayer-Schönberger. Schon 2011 hatte er die Idee, dass jede Datei eine begrenzte Lebenszeit haben solle, sodass die Information nach Zeitablauf automatisch gelöscht wird - ganz im Sinne eines „digitalen Radiergummis“. Voraussetzung für eine Zertifizierung: Damit eine Zertifizierung durchgeführt werden kann, muss der Verantwortliche dem Auditor (egal ob Zertifizierungsstelle oder Aufsichtsbehörde) alle für die Durchführung des Zertifizierungsverfahrens erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen (Art. 42 Abs. 6 DS-GVO). Somit wird es künftig umso wichtiger, die eigenen Verarbeitungsvorgänge zu kennen und transparent zu dokumentieren. Unternehmen, die bereits jetzt über ein strukturiertes Verfahrensverzeichnis und eine gut aufgestellte Datenschutz- Organisation verfügen, haben zumindest heute wesentliche Voraussetzungen dafür erfüllt. Rahmenbedingungen: Art. 42 Abs. 7 weist darauf hin, dass eine Zertifizierung zeitlich begrenzt zu erteilen ist. So besteht eine Höchstdauer von drei Jahren, die aber bei Erfüllung der einschlägigen Voraussetzungen unter denselben Bedingungen verlängert werden kann. Gleichzeitig kann die zuständige Aufsichtsbehörde die Zertifizierung widerrufen, wenn die Voraussetzungen für die Zertifizierung nicht oder nicht mehr erfüllt werden. 59 PT-MAGAZIN 2/2017 Bayern TECHNIK FÜR DIE WELTERNÄHRUNG. Die Weltbevölkerung wächst schnell. Die landwirtschaftlich nutzbare Fläche nicht. Mit modernsten Technologien und engagierten Mitarbei tern leistet der SDF Konzern einen entscheidenden Beitrag zur Effizienz steigerung in der Landwirtschaft und damit zur Welternährung. SDF ist mit den Marken DEUTZ-FAHR, SAME, Lamborghini, Hürlimann und Gregoire einer der führenden Hersteller von Traktoren, Mähdreschern und Landmaschinen weltweit. Über 4.300 Mitarbeiter arbeiten an den Technologien von morgen. Am deutschen SDF Standort im bayrischen Lauingen an der Donau entstehen zur Zeit das DEUTZ-FAHR LAND - eine der modernsten Produktionsstätten für Hochleistungstraktoren in Europa - und die DEUTZ-FAHR ARENA - ein neues Kundenzentrum. Für weitere Informationen besuchen Sie deutz-fahr.com. DEUTZ-FAHR ist eine Marke von

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