Über die Autoren n Dr. Johannes Fiala, RA (München), MBA Finanzdienstleistungen (Univ.), MM (Univ.), Geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), LB (Univ.), Bankkaufmann n Peter A. Schramm, Sachverständiger für Versicherungsmathematik, Aktuar DAV, öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Frankfurt am Main für Versicherungsmathematik in der privaten Krankenversicherung. Gesellschaft 10 In guter Gesellschaft: Deutschland und andere EU-Staaten haben bei der Altersvorsorge massenhaft Geld verbrannt. Wie sind die Aussichten im Alter? (Foto: Domenico Kiuz/Flickr.com) (Foto: Candida.Performa/Flickr.com) hat, sodass vielfach die mageren Zinsen kaum mehr die Verwaltungskosten der Kapitalanlage decken können. Real aber wird allein durch normale Preissteigerung nochmals bis über die Hälfte zum Rentenalter dahinschmelzen. Die Illusion, mit wenig Einsatz über Traumrenditen am Kapitalmarkt und das „Zinseszinswunder“ am Ende eine hohe Vorsorge fast umsonst zu bekommen, ist zusehends gewichen. Heute muss man hoffen, seine Spargroschen gerade so mit einem Kaufkraftausgleich im Alter wiederzubekommen. Verstaatlichung privater Pensionsbeziehungsweise Rentenfonds Nicht nur in Europa haben zahlreiche Staaten die Rückkehr zur Stärkung der staatlichen Rente beschlossen und umgesetzt. Dafür wurden private Pensions- bzw. Rentenfonds „enteignet“, beispielsweise in Bulgarien, Frankreich, Irland, Portugal, Zypern, Argentinien, Bolivien und Chile. Hintergrund ist, dass im staatlichen Umlagesystem laufende Renten gezahlt werden müssen. So hat man beispielsweise entschieden, zwangsweise einen Teil der Beiträge an die offenen Pensionsfonds zahlen zu lassen, damit die Rente insgesamt durch private Kapitaldeckung sicherer wird. Dadurch musste der Staat für die fehlende Beitragseinnahme durch Aufnahme von Staatsanleihen einspringen und sich verschulden. Diese Staatsanleihen wurden dann mit dem – zwangsweise an sie umgeleiteten – Beitragsgeld wiederum von den privaten Pensionsfonds gekauft, womit man nun auf dem Papier eine Kapitaldeckung hatte. Die Renten daraus sind dann nicht mehr von Beitragszahlern in eine gesetzliche Rentenversicherung, sondern vom Steuerzahler zu finanzieren, dessen Steuergeld zur Bedienung der investierten Staatsschulden mit Zins und Tilgung verwendet wird. Offenbar haben sich dann aber doch Zweifel an der Sinnhaftigkeit solcher Art der Kapitaldeckung ergeben. Denn durch diese Form der „Kapitaldeckung“ über Staatsschulden werden auch die Pensions- P.T. MAGAZIN 2/2014 fonds nicht sicherer. Durch den Zwang zu mehr Staatsschulden – infolge der Umleitung der Beiträge an die Pensionsfonds – wird die Bonität dieser Staatsschulden beeinträchtigt und letztlich auch die Pensionsfonds unsicher. Bei der „Enteignung“ der Pensionsfonds hingegen werden diese nicht geschädigt, da sich ihre Verpflichtungen entsprechend vermindern. Die Beitragszahler der Pensionsfonds erhalten für die, im Sinne eines Rückkaufswertes konfiszierten, Staatsanleihen Rentenansprüche an die staatliche Rentenversicherung. Dies ist mutmaßlich sicherer als eine Kapitaldeckung, die auf Staatsschulden aufbaut, wie etwa in Griechenland. Staatsschulden leichtfertig erhöht Durch die Einführung der Pensionsfonds mit Umleitung der Beiträge von der staatlichen Rentenversicherung an diese und dem Ersatz dieser Beiträge durch Staatsschulden wurde in betroffenen Ländern leichtfertig die Staatsschuld erhöht. So wurden die Möglichkeiten zu anderer sinnvoller Aufnahme von Staatsschulden beeinträchtigt. Die Unsinnigkeit dessen zeigt sich erst recht, wenn man sieht, dass mit den – durch die zusätzliche Staatsverschuldung freiwerdenden – Beiträgen an die Pensionsfonds, diese dann die Staatsschulden aufgekauft haben. Die institutionellen privaten Pensionsfonds hatten ihre Chance. Die Pflichtbeiträge an sie haben ausländische Investoren angelockt, die das System für sich in einer nicht mehr vertretbaren Weise ausgenutzt haben. Ihren Zwangs-Versicherten eine kapitalgedeckte Rente auf der Basis von Staatsschulden bieten zu wollen, ist mehr als eine Zumutung, aber natürlich auch in Deutschland üblich. Dies zu beenden ist eine nachvollziehbare und konsequente Entscheidung. Niemand hätte die Fortführung eines solchen Zustandes im Ernst befürworten können – ganz im Gegenteil. Dies mag auch für viele andere Formen von „Kapitaldeckung“ gelten. n Johannes Fiala, Peter A. Schramm
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