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PT-Magazin 01 2018

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Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft. Offizielles Informationsmagazin des Wettbewerbs "Großer Preis des Mittelstandes" der Oskar-Patzelt-Stiftung

PT-MAGAZIN 1/2018 Wirtschaft © Sashkin - stock.adobe.com Blockchain – weit mehr als die Kryptowährung Bitcoin 38 Die Blockchain-Technologie breitet sich mit enormer Geschwindigkeit branchen- und anwendungsübergreifend aus. Immer mehr Unternehmen sehen Potential in ihrer Implementierung. Dabei wurde das Thema dem breiten Publikum erstmals im Zuge der Kryptowährung Bitcoin bekannt. Sie ist aber nur ein Bereich, in dem dieses innovative Konzept seine Stärken ausspielt. Wir befragten Dr. Nils Middelberg, Leiter der Abteilung Strategie & Marketing der top itservices AG zur Technologie, zu den Vorteilen und Anwendungsbereichen von Blockchain: PT: Warum boomt der gegenwärtige Bitcoin-Markt so stark und was hat die brandneue Blockchain-Technologie damit zu tun? Middelberg: Bitcoin ist eine Kryptowährung, deren Wert vor kurzem zum ersten Mal über 5.000 Dollar lag. Der Wert hat sich seit Jahresbeginn verfünffacht. Investoren mit dem richtigen Riecher dürften somit hohe Gewinne eingefahren haben. Das bringt mediale Präsenz mit sich und führt zu erhöhtem Interesse, auch in der breiten Masse. Die technische Infrastruktur, sozusagen das Grundgerüst, einer solchen digitalen Währung stellt die Blockchain dar. Durch die clevere Kombination bekannter Konzepte wie asymmetrische Verschlüsselung, P2P-Netzwerk und Proof of Work wurde eine innovative Form der Transaktionsdurchführung und -dokumentation mit enormem Potential geschaffen. Meines Erachtens ist dies die sehr viel interessantere Neuheit. PT: Was ist eine Blockchain und wie funktioniert diese? Middelberg: Vereinfacht gesagt, ist die Blockchain eine Datenbank und funktioniert quasi wie ein digitales Kassenbuch. In Analogie zu einer Seite im Kassenbuch, die Informationen über eine bestimmte Transaktion beinhaltet, ist es in der Blockchain ein digitaler Block, der diese Informationen enthält. Ist ein Block voll, wird der nächste Block angehängt. Es bildet sich eine Kette aus Blöcken, daher „Block-Chain“. Es gibt hierbei keine Vermittlungsinstanz mehr, die zwischen die Vertragspartner geschaltet ist. Vielmehr wird bei jedem vollwertigen Nutzer-PC ein Abbild der gesamten Transaktionshistorie abgelegt, welche für jeden jederzeit einsehbar ist. Es herrscht also vollkommene Transparenz. PT: Welche Vorteile bringt die Blockchain- Technologie im Gegensatz zu anderen Datenbanken? Middelberg: Die Infrastruktur einer Blockchain bietet eine sehr hohe Sicherheit, sodass verschiedene Informationen ohne Bedenken und ohne Zwischeninstanz versendet werden können. Jede Transaktion wird hierbei durch einen privaten und einen zweiten öffentlichen Schlüssel gesichert. Jede neue Transaktion, d. h. jeder neue Block, bekommt einen Schlüssel unter Berücksichtigung der vorherigen Einträge und ihrer Schlüssel. Je mehr Blöcke aneinander gekettet wurden, desto sicherer ist die Blockchain. Mit Hilfe der Blockchain lassen sich aber auch komplexe Vertragsmodalitäten in Form sogenannter „kluger“ Verträge – Smart Contracts – abbilden. Smart Contracts bieten hohe Rechtssicherheit und erlauben es gleichzeitig, Verträge unabhängig von Dritten zu schließen. Somit wird erreicht, dass die von den Vertragspartnern definierten Klauseln auf Dauer fälschungssicher abgelegt sind und dass die Vertragsklauseln bei Eintreten der vertraglich vereinbarten Voraussetzungen unmittelbar und automatisch ausgeführt werden. Als digitales Pendant zu herkömmlichen Verträgen bieten Smart Contracts somit insbesondere dort Vorteile, wo mit digitalen Gütern jeglicher Art gehandelt wird. PT: In welchen Bereichen, neben der Finanzbranche, ist die Blockchain-Technologie anwendbar? Middelberg: Bei Betrachtung aktueller Pressemitteilungen wird schnell deutlich, dass die Blockchain-Technologie in vielen Bereichen für frischen Wind sorgen wird. Besonders im Bereich Automotive haben Großkonzerne wie BMW, Daimler oder Toyota kürzlich Ideen vorgestellt, die enormes Optimierungspotential zum Beispiel für ihre Supply- Chains bieten. Durch die Automatisierung lassen sich u. a. Verwaltungskosten reduzieren, Probleme effektiver und effizienter klären oder innovative peer-topeer-Produkte (auch P2P - steht für eine Kommunikation unter Gleichen; Anm. d. Red.) entwickeln. Dem Anwendungsfeld Produktionsund Logistikprozesse widmet sich derzeit zusammen mit seinen Kunden die

SAP SE. Hier wird an Lösungen gearbeitet, die den Lebenszyklus von Produkten und ganzen Anlagen steuern können. Mit der Blockchain-Technologie soll dokumentiert werden, wann welche Änderungen vorgenommen, Ersatzteile ausgewechselt oder der letzte Service durchgeführt wurde. Im Bereich Finance sind es aber nicht nur digitale Währungen, die einen Wandel bedeuten. Auch immer mehr Banken und Finanzinstitute forschen und entwickeln zum Potential der Blockchains über Währungen hinaus. In einem Pilotprojekt hat die Commerzbank zusammen mit der KfW Bankengruppe und der MEAG beispielsweise jüngst gezeigt, dass sich von der Emission bis hin zum Handel Wertpapiertransaktionen über die Blockchain-Technologie in Echtzeit ausführen lassen. Wir bedanken uns bei Dr. Nils Middelberg für das interessante Interview. ó Zum Gesprächspartner Dr. Nils Middelberg ist Leiter der Abteilung Strategie & Marketing der top itservices AG, einem Personaldienstleister für IT & Engineering mit elf Standorten bundesweit. PT-MAGAZIN 1/2018 Wirtschaft 39 Der gläserne Bürger Mit dem Verschwinden des § 30a gibt es kein Bankgeheimnis mehr Es gibt wieder einmal eine gesetzliche Änderung, von der der Großteil der Bevölkerung nichts mitbekommen hat und scheinbar auch nichts mitbekommen soll. Bis Ende Juni 2017 gab es einen § 30a in der Abgabenordnung (AO), der dem Schutz des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen dem Bankkunden und seinen Banken diente. Die Finanzverwaltung konnte nur bestimmte Auskünfte unter bestimmten Voraussetzungen verlangen. Ohne einen bestehenden Anfangsverdacht oder ein laufendes Ermittlungsverfahren konnten keine Bankkonten kontrolliert werden. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der © Alexander Pokusay - stock.adobe.com Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass durch das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 23. Juni 2017 der § 30a AO ersatzlos aufgehoben wurde, so dass die Finanzverwaltung keine Rücksicht mehr auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Kreditinstituten und deren Kunden nehmen muss. Für Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz bedeutet das im Klartext: „Die Steuerbehörden können bei den Kreditinstituten so viele Kontodaten abfragen, wie sie wollen, ohne dass ein Anfangsverdacht besteht oder bereits ein Ermittlungsverfahren laufen muss. Allein im ersten Halbjahr 2017 gingen nach Information der Welt am Sonntag beim zuständigen Bundeszentralamt für Steuern 340.265 Abfragen ein. Dies bedeutet ein Plus von 83 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2016. Im Jahre 2016 gab es im gesamten Jahr 358.228 Abfragen. Man sieht also ganz klar und deutlich, dass die befugten Behörden von dieser Kontenabfrage regen Gebrauch machen. Ein Bankgeheimnis gibt es nicht mehr. ó Über die Autorin Diplom-Finanzwirtin Bettina M. Rau-Franz ist Steuerberaterin und seit fast 20 Jahren bei der Kanzlei Roland Franz & Partner, die mit rund 30 Mitarbeitern fachübergreifende Mandantenberatung aus einer Hand anbietet. Seit 2001 leitet sie die Niederlassung in Velbert. Zu ihren Schwerpunkten zählen u. a. Betriebsprüfung, Unternehmensnachfolge und -finanzierung sowie Immobilienübertragung. www.franz-partner.de

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