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P.T. MAGAZIN 01/2011

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Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft. Offizielles Informationsmagazin des Wettbewerbs "Großer Preis des Mittelstandes" der Oskar-Patzelt-Stiftung

Wirtschaft Tatort

Wirtschaft Tatort Amtsstube Kriminalität in Behörden verursacht Milliardenschäden (PwC) - Korruption, Unterschlagung und andere Straftaten sind nicht nur in Unternehmen, sondern auch in der öffentlichen Verwaltung ein gravierendes Problem. In deutschen Behörden verursachen kriminelle Handlungen jährlich direkte finanzielle Schäden von mindestens 2 Mrd. Euro, wobei sich allein die Korruptionsfälle (Bestechlichkeit und Vorteilsannahme) auf wenigstens 20 000 Delikte pro Jahr addieren dürften, wie aus einer Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC und der Martin- Luther-Universität Halle-Wittenberg hervorgeht. Erstmals repräsentativ Die Studie erfasst erstmals repräsentativ die Kriminalitätsbelastung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Untersuchungsbasis ist eine Befragung von 500 Behördenvertretern sowie 1 000 Bundesbürgern durch TNS Emnid. „In der Bevölkerung besteht die Wahrnehmung, dass Bestechung und Unterschlagung in öffentlichen Verwaltungen üblich sind. Dies ist – ohne die Kriminalitätsrisiken in Behörden verharmlosen zu wollen – ein Zerrbild. Doch je weniger die Bürger davon überzeugt sind, dass ihre Anliegen nach ‚Recht und Gesetz' behandelt werden, desto größer ist auf Dauer die Neigung, Behördenentscheidungen anzufechten oder gar selbst Bestechungsgelder anzubieten", kommentiert PwC-Partner Steffen Salvenmoser. Korruption und Vermögensdelikte am häufigsten Am häufigsten berichteten die Behörden über nachgewiesene beziehungsweise vermutete Korruptionsfälle (32% der Behörden) und Vermögensdelikte (30%) wie Betrug oder Unterschlagung. Deutlich seltener waren die Befragten von wettbewerbswidrigen Absprachen (18%), Urkundenfälschung (16%) und Subventionsbetrug (7%) betroffen. „Allerdings dürfte die tatsächliche Kriminalitätsbelastung höher sein. Darauf deutet die klare Unterschätzung des konkreten Kriminalitätsrisikos durch die befragten Behörden hin", so die Einschätzung von Salvenmoser. Tatsächlich glauben nur 10 bzw. 6% der Behördenvertreter, dass ihre Verwaltungsstelle wahrscheinlich oder sehr wahrscheinlich durch Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit geschädigt wird. Für die öffentliche Verwaltung in Deutschland insgesamt schätzen die Befragten die Risiken demgegenüber weitaus höher ein: Jeder Vierte hält Fälle von Vorteilsannahme 34 P.T. MAGAZIN 1/2011

für häufig bis sehr häufig, an verbreitete Bestechlichkeit glaubt knapp jeder fünfte Befragte. Auch Vermögensdelikte hält gut jeder fünfte Behördenvertreter insgesamt für verbreitet, während nur 8% das Deliktrisiko für die eigene Behörde als hoch einschätzen. Weiteres Indiz für eine Unterschätzung des Korruptionsrisikos ist die Häufigkeit der berichteten Bestechungsversuche. Gut jeder fünfte Behördenmitarbeiter sieht sich demnach gelegentlich oder sogar oft Korruptionsversuchen von Unternehmen oder auch Privatpersonen ausgesetzt. (Foto: © Margot Kessler/PIXELIO) Summen bei Subventionsbetrug am höchsten Durch Delikte wie Unterschlagung, Subventionsbetrug oder auch Preisabsprachen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge entstehen Behörden und damit letztlich dem Steuerzahler erhebliche finanzielle Belas tungen. Die direkten Schäden durch die 251 schwersten berichteten Straftaten beliefen sich in den Behörden insgesamt auf mindestens 274 Millionen Euro, woraus sich hochgerechnet die Gesamtbelastung von mindestens 2 Mrd. Euro ergibt. Besonders hoch sind die durchschnittlichen Schadenssummen bei Subventionsbetrug (7.131.600 Euro) und wettbewerbswidrigen Absprachen (2.325.300 Euro), Vermögensdelikte verursachen im Durchschnitt finanzielle Schäden von 412.500 Euro und Korruptionsfälle von 234.900 Euro. Zu den direkten Schäden müssen außerdem die indirekten Kriminalitätsbelastungen addiert werden. So berichten die Befragten bei annähernd zwei Drittel der Fälle über einen erheblichen Zeitaufwand zur Aufarbeitung der Kriminalitätsfolgen. Bei 29% der Straftaten wiegt der Reputationsverlust schwer – im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten trifft dies sogar noch häufiger zu. „Die mittelbaren Kriminalitätsfolgen sind häufig die eigentlichen Schäden. Das gilt besonders dann, wenn hochrangige Beamte oder andere Bedienstete in Korruptionsfälle und andere Straftaten verwickelt sind", kommentiert Salvenmoser. ■ 1/2011 P.T. MAGAZIN 35

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