Offizielles Magazin des Wettbewerbes „Großer Preis des Mittelstandes“ AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen 1/2024 1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verlages erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Unterzeichnung des Auftrages verzichtet der Auftraggeber ausdrücklich auf die Anwendung seiner eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den abgeschlossenen Vertrag, sofern er solche besitzt. Vereinbarungen, die hiervon abweichen, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich zwischen den Vertragsparteien vor oder bei Abschluss des Auftrages vereinbart werden. 2. Mit der Unterzeichnung des Auftragsformulars durch den Auftraggeber kommt ein Auftrag zur Veröffentlichung bzw. Verbreitung von Anzeigen oder Fremdbeilagen rechtswirksam zustande. 3. Der Verlag behält sich vor, auch im Rahmen eines Vertrages über mehrere Einzelaufträge, Einzelanzeigen oder Fremdbeilagen wegen des Inhalts, der Herkunft, der technischen Form oder der Durchführbarkeit nach billigendem Ermessen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Auftragsformulars bzw. der Druckvorlagen schriftlich abzulehnen. Die Frist gilt mit der Absendung durch den Verlag innerhalb von zwei Wochen als eingehalten. In diesem Falle verliert der abgeschlossene Vertrag jede Rechtsgültigkeit, ohne dass sich hieraus irgendwelche Verpflichtungen für den Vertragspartner ergeben. Anzeigen, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“/ „PR-Beitrag“/ „Firmenpräsentation“ deutlich kenntlich gemacht. Angaben des Auftraggebers zu Platzierungen gelten nur als Wunsch und verpflichten den Verlag nicht, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Platzierungszusagen gemacht wurden. 4. Sofern Anzeigen und Beilagen über Werbemittler und -agenturen eingehen oder der Verlag die Druckunterlagen erstellt, gilt der Grundpreis lt. Preisliste. Anderenfalls gilt ein ermäßigter Ortspreis. Werbungsmittler und -agenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. 5. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der Anzeigentexte und -bilder allein verantwortlich. Er stellt den Verlag von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Der Verlag ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob durch die Anzeigen oder Beilagen Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften des Wettbewerbs- und Urheberrechts beeinträchtigt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Er informiert den Verlag schriftlich über abgegebene Unterlassungserklärungen oder einstweilige Verfügungen im Zusammenhang mit einer in Auftrag gegebenen Anzeige, ansonsten entfällt jegliche Haftung. 6. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print-, Online- und Internetmedien aller Art erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar örtlich unbegrenzt und zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. 7. Der Verlag sendet Anzeigenvorlagen und Druckunterlagen nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurück. Nach sechs Wochen ab erstmaliger Verbreitung der Anzeige endet die Aufbewahrungspflicht des Verlages für Anzeigenvorlagen und Druckunterlagen. 8. Sofern der Verlag die Druckvorlagen erstellt, erhält der Auftraggeber einen Korrekturabzug und hat diesen spätestens fünf Tage nach Erhalt dem Verlag mit der Druckgenehmigung oder Korrekturangaben zurückzusenden. Nicht fristgemäße Zurücksendung wird als Druckgenehmigung gewertet. Die Haftung des Verlages für dennoch verbliebene Druck- oder sonstige Fehler einer Anzeige ist ausgeschlossen. Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber. 9. Liefert der Auftraggeber digitale Druckvorlagen, übernimmt der Verlag für die Wiedergabe- und Farbqualität keine Gewähr. Für die rechtzeitige Lieferung und einwandfreie Beschaffenheit der Druckunterlagen entsprechend der technischen Vorgaben des Verlages ist allein der Auftraggeber verantwortlich.Kosten für vom Auftraggeber gewünschte Änderungen hat der Auftraggeber zu tragen. 10. Gewährleistungsansprüche und sonstige Reklamationen können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von vier Wochen nach Erscheinen geltend gemacht werden. Ansprüche auf Zahlungsminderung oder Ersatzanzeigen entstehen nur in dem Umfang, indem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige abzulehnen, wenn der dafür notwendige Aufwand unter Beachtung des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Auftraggebers steht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten für den Verlag möglich wäre. Für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung, beschränkt sich die Haftung des Verlages auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens bis höchstens zur Höhe des Anzeigenentgelts, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte verursacht. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche auf Grund der Papier- oder Druckqualität. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen. 11. Das Nichterscheinen oder verspätete Erscheinen einer Anzeige durch höhere Gewalt, illegale Streiks, rechtswidrige Beschlagnahme,Verkehrsstö rungen, allgemeine Rohstoff- oder Energieverknappung oder dergleichen im Betrieb des Verlages oder seiner Zuliefer- und Hilfsbetriebe berechtigt nicht zu Ansprüchen gegen den Verlag. In diesem Falle hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit mindestens 80 Prozent der im Durchschnitt des letzten Jahres verbreiteten Auflage ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlags auslieferungen wird der Rechnungsbetrag in angemessenem Verhältnis gekürzt. 12. Eine Auflagenminderung berechtigt nur dann zu einer Preisminderung, wenn und soweit sie im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die veröffentlichten (garantierten) Druck- und Verbreitungsauflagen nach der Definition der IVW um 10 Prozent überschreitet. Die mögliche Auflagenminderung errechnet sich als Saldo der Auflagenüber- und -unterschreitungen der belegten Ausgaben innerhalb des Insertionsjahres. Voraussetzung für einen Anspruch ist ein rabattfähiger Abschluss auf Basis der Mengen-/Malstaffel und für mindestens drei Ausgaben. Ein Anspruch auf Naturalgutschrift oder Rückvergütung besteht erst ab einer Rückvergütungssumme von mindestens 1.000,00 Euro. 13. Nach Drucklegungstermin ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Auftrag ausgeschlossen. Der Verlag liefert in der Regel als Anzeigenbeleg eine vollständige Belegnummer. Kann diese nicht mehr beschafft werden, tritt an deren Stelle eine Belegseite, ein Anzeigenausschnitt oder eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Rechnungslegung und Zahlungsfristen sind in der jeweils aktuellen Preisliste vereinbart. Bei Zahlungsverzug oder Stundung berechnet der Verlag 4 % Zinsen über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank und sämtliche Mahn- und Einziehungskosten. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Vorauszahlung des Rechnungsbetrages und vom Ausgleich offen stehender Beträge abhängig zu machen. 14. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen rechtlich nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der nichtigen Festlegungen tritt die inhaltlich nächstliegende rechtsgültige Formulierung. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages in Leipzig. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit der Auftrageber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, Leipzig. Stand 06.11.2023 - Änderungen vorbehalten. OPS Netzwerk GmbH Tel. (03 41) 2 40 61 - 00 | Fax (03 41) 2 40 61 - 66 | Internet: www.pt-magazin.de | E-Mail: info@op-pt.de
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