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E-Paper PT-Magazin 02 2020 Nicht aufgeben

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Offizielles Magazin der Oskar-Patzelt-Stiftung. Titelthema: Krisen überwinden. Motto: Meilensteine setzen. 100-%-Finanzierung: Corona-Krisenberatung. Rechtssicherheit in der Krise: Leasing und Vergaberecht. Bauschutt-Recycler: Corona-Krise mit Strategie trotzen. 10 goldene Regeln: Für ein sicheres Home Office. Corona-bedingte Änderungen: „Großer Preis des Mittelstandes“.

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08 E-Paper 2/2020 © piqsels.com-id-sjjgd Digitaler Sprung ins kalte Wasser Wie die Corona-Krise die Arbeitswelt nachhaltig verändert Die Corona-Krise hat immense Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Viele Menschen haben das bereits zu spüren bekommen. Homeoffice, digitale Vernetzung und Kurzarbeit sind die Stichwörter mit denen sich viele Unternehmen derzeit beschäftigen müssen. Doch wie nachhaltig wird das Arbeitsleben auch nach der Krise verändert? Hierzu gibt Katharina Lochner, Professorin für Wirtschaftspsychologie und Expertin für Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie an der University of Applied Sciences Europe (UE) einige Prognosen: 1. Digitale Technik – keine „Rocket Science“ Der Sprung ins kalte Wasser der digitalen Welt verändert die Einstellung vieler Mitarbeiter zu digitalen Tools. Durch die Krise sind viele Menschen gezwungen sich schnell in digitale Kommunikations-Tools einzuarbeiten, was sie vorher irgendwie umgehen konnten. Diese Auseinandersetzung wurde Top 1 auf vielen To-Do-Listen mit der breiten Erkenntnis, dass digital durchaus auch in der Zukunft einen Mehrwert bedeutet und alles einfacher ging als gedacht. 2. Arbeitgeber verlieren Misstrauen gegenüber flexiblem Arbeiten und Homeoffice Auch in der Arbeitswelt 2.0 waren viele Arbeitgeber – oftmals in eher traditionell geprägten Unternehmen – gegenüber neuen Formen von Arbeit misstrauisch. In der Krise wurde oft aus der Not heraus eine notwendige Infrastruktur geschaffen, die flexibles Arbeiten auch von zu Hause aus möglich macht. Arbeitgeber die bisher gegenüber Homeoffice und flexiblen Arbeitszeiten skeptisch waren, erfahren nun, dass auch von Zuhause aus gute Arbeitsergebnisse erzielt werden können und dass ihre Mitarbeiter sogar oftmals noch produktiver sind – vorausgesetzt die Kinderbetreuung kann gewährleistet werden. Diese Erkenntnisse stärken das Vertrauen in die Mitarbeiter und werden sich auch nach der Krise weiter verfestigen, Arbeitgeber in ihrer Auffassung vom flexiblen Arbeiten liberaler werden lassen. Homeoffice wird selbstverständlich. Auch die Mitarbeiter haben noch besser gelernt, sich selbst zu strukturieren und zu organisieren, Ziele zu setzen und ihre Tage eigenständig zu planen. Das gibt ihnen mehr Autonomie, aber vielleicht auch mehr Selbstvertrauen. 3. Eine gute Mischung von Homeoffice und Präsenz im Büro steigert die Wertschätzung für den Arbeitsplatz Menschen, die nach der langen, gezwungenen Homeoffice-Zeit wieder „im Büro und mit den Kollegen sein dürfen“, wissen die kollegiale Gemeinschaft wieder mehr zu schätzen. Sie haben festgestellt, wie viel Hilfe, Support, Austausch und Gemeinschaft an ihrem Arbeitsplatz vorhanden ist, und dass sich manche Dinge doch leichter direkt als auf Distanz klären und besprechen lassen. Außerdem gibt der Gang zum Büro auch Struktur im Tag und erleichtert die Abgrenzung von Beruflichem und Privatem. Somit könnte der Arbeitsplatz vor Ort in der Firma nochmal eine ganz andere Wertschätzung erfahren. 4. Gemeinschaft, Kreativität und Lösungsorientierung werden gefördert Spontane Improvisation wie sie die Corona-Krise forderte, hat die Teamfähigkeit unter den Kollegen sowie Führungskräften und Mitarbeitern gefordert. Es waren schnelle pragmatische Lösungen gefragt, welche die Mitarbeit aller Kollegen aus den unterschiedlichsten Arbeitsbereichen abteilungsübergreifend zusammengeführt haben. 5. Unternehmen werden nachhaltiger Durch die positiven Erfahrungen mit der digitalen Kommunikation werden virtuelle Konferenzen vermehrt genutzt. Somit können Geschäftsreisen reduziert und auf die wichtigsten beschränkt werden. Es wird vermehrt darauf geachtet, welche Reisen tatsächlich notwendig sind und welche Themen auch auf Distanz geklärt werden können. Dieses Umdenken schlägt sich positiv auf die CO2-Bilanz der Unternehmen nieder. Die reduzierte Reisezeit setzt zudem Kapazitäten für andere Aufgaben frei oder erlaubt, die bestehenden mit etwas mehr Ruhe anzugehen. Alles in Allem bewertet Katharina Lochner die Entwicklungen durchaus positiv: „So schwer die Krise die Gesellschaft und Wirtschaft auch beutelt, sie wird sicherlich die digitale Transformation befeuern, Innovationen beschleunigen und vor allem lenkt sie den Blick auf die Institutionen und Berufe, die wir brauchen, um unsere Gesellschaft am Laufen zu halten.“ ó Katharina Lochner Professorin für Wirtschaftspsychologie und Expertin für Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie an der University of Applied Sciences Europe (UE). Foto: Sebastian Blesel E-Paper 2/2020

09 Rechtssicherheit bei öffentlicher Vergabe in Corona-Krise Vergaberechtler Bernd: Bis 214.000 Euro Schwellenwert keine Ausschreibung Fachanwalt für Vergaberecht Thomas Bernd: „Rechtssicherheit bei der Vergabe schützt vor Klagen und öffentlicher Diskreditierung.“ FOTO: EISENBEIS E-Paper 2/2020 Stellten im März das neue Corona-Testzentrum für den Rems-Murr-Kreis vor (von links): Landrat Dr. Richard Sigel, Leitende Ärztin Dr. Angela Rothermel, Notaufnahme Schorndorf, Klinik-Geschäftsführer Dr. Marc Nickel und Dr. Torsten Ade, Chefarzt der Interdisziplinären Notaufnahme. Foto: Landratsamt Atemmasken, Lazarett-Einrichtung oder IT-Equipment fürs Homeoffice – Ende März mussten viele öffentlich-rechtliche Beschaffungen binnen Tagen erfolgen. Das Bundesministerium für Wirtschaft hatte deshalb Hinweise zu Dringlichkeitsvergaben publiziert. Vergaberechtsexperte Thomas Bernd, Fachanwalt bei Eisenbeis Partner, fasst das Wesentliche zusammen und unterlegt es mit praktischen Beispielen. „Der Schwellenwert, um für Coronabedingte Beschaffungen nicht drei Angebote anfragen zu müssen, liegt bei 214.000 Euro,“ sagt Bernd. Unterhalb dieses Betrags könne ein Auftrag „freihändig an den Partner ihres Vertrauens“ vergeben werden. Oberhalb müssen dagegen weiter mindestens drei Angebote eingeholt werden, die angesichts der Dringlichkeit auch mit Fristen von nur wenigen Stunden hinterlegt werden dürfen. Der Fachanwalt für Vergaberecht: „Wenn innerhalb dieser Frist nur ein Angebot eingeht, ist das Verfahren rechtskonform und es kann der Auftrag an diesen Bieter zu dessen Preis vergeben werden.“ Das kann passieren, wenn etwa ein Lazarett ausgeschrieben wird, für das Container oder beheizbare Zelte, Feldbetten, Bettwäsche, medizinisches Gerät und vieles mehr benötigt werden. Hier dürfen die einzelnen Positionen nicht separat ausgeschrieben werden, um unter dem Schwellenwert und damit der gesetzlich vorgeschriebenen Ausschreibung zu bleiben. Bernd: „Es gibt bundesweit mehr als nur drei Krankenhausausstatter.“ Die seien damit vertraut, Komplettpakete zu schnüren, innerhalb derer sie eine Mischkalkulation machen. Ähnlich verhalte es sich mit Kommunen, so der 56-Jährige, die seit 16. März Corona-gemäße Vorschriften einhalten mussten und deshalb etwa Feuerwehreinsatzzentralen zu Großraumbüros ausstatten, um sowohl dort wie im Rathaus die Abstandsregel von zwei Metern pro Person einzuhalten. Der Vergabeexperte: „Der Verantwortliche muss die Gesamtkosten für Schreibtische, PCs etc. kalkulieren. Kommt er dabei über den Schwellenwert, muss er gleichfalls für jedes einzelne Gewerk drei Angebote einholen.“ Der Schwellenwert ist EU-weit seit diesem Jahr auf 214.000 Euro festgesetzt und lag zuvor 7000 Euro höher. Bernd: „Die Abstufung ist der starken Kaufkraft des Euro im weltweiten Kontext geschuldet.“ Dazu muss man wissen, dass EU, USA und viele asiatische Staaten wie etwa Japan 1996 internationale Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen ratifiziert haben. Bernd warnt, auch jetzt in Coronabedingten Stresszeiten die Bestimmungen zu unterlaufen. Da könne mancher, der sich übervorteilt fühlt oder politischen Vorteil daraus schlagen will, hinterher eine Vergabe anfechten. Schlimmstenfalls kann sich eine persönliche Haftung bis hin zu Ermittlungen wegen Korruptionsstraftaten ergeben. Diese ist mit Geld- und Haftstrafen bis zu drei Jahren bewehrt. Haftbar sei immer der Behördenchef, etwa Bürgermeister oder Landrat. In vielen Fällen seien Abteilungsund Amtsleiter mit in der Haftung, teils bis zum Sachbearbeiter. Der Fachanwalt hat sich im Kontext des Bau- und Haushaltsrechts der öffentlichen Hände und EU-weiter Ausschreibungen um 2005 auf das Themengebiet spezialisiert und 2019 die Weiterbildung zum Fachanwalt für Vergaberecht abgeschlossen. Der Praktiker arbeitet dauerhaft für zwei Kommunen, das Saarland, zwei Kulturinstitutionen und Landes- GmbHs wie die Tourismusförderung. Bei diesen Leistungen geht es etwa um den Umgang mit Monopolisten der Energieund Trinkwasserversorgung oder des Schienenverkehrs, die Immobilien beliefern oder erschließen. „Bei meinen Mandaten geht es immer um Fehlervermeidung und damit um Rechtssicherheit,“ sagt der Sozietätspartner. Denn Form- und andere Fehler führten immer wieder zu Einsprüchen und damit zu Verzögerungen, die Konventionalstrafen, Anwaltskosten und andere geldintensive Konsequenzen nach sich ziehen. Viele Amtsleiter wollen mit seiner Hilfe vermeiden, durch Unkenntnis oder zu Unrecht in den Medien diskreditiert zu werden. ó www.eisenbeis-ra.de Autor: Leonhard Fromm

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