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PT-Magazin_4_2016_regional

Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft. Offizielles Informationsmagazin des Wettbewerbs "Großer Preis des Mittelstandes" der Oskar-Patzelt-Stiftung

Jetzt wird es spannend!

Jetzt wird es spannend! Oskar-Patzelt-Stiftung PT-MAGAZIN 4/2016 32 Von 4.796 Nominierten haben 685 Unternehmen und Institutionen nun die nächste wichtige Etappe im „Großen Preis des Mittelstandes“ erreicht: die Juryliste. Nun heißt es, Daumen drücken, denn jeder Teilnehmer, der die Juryliste erreicht hat, darf sich Hoffnung auf den „Großen Preis des Mittelstandes“ machen. Berlin und Brandenburg Die Juryliste 2016 versammelt großartige unternehmerische Leistungsfähigkeit. Aus ihr gehen im Herbst die Preisträger 2016 hervor. Unter www.mittelstandspreis.com finden Sie den kompletten Überblick über alle nominierten Unternehmen 2016. ó 01979 Lauchhammer, Regionaler Wachstumskern Westlausitz (RWK) c/o Stadt Lauchhammer ó 01987 Schwarzheide, STR Tank-Container-Reinigung GmbH Schwarzheide ó 03051 Cottbus, Orthopädie- und Reha- Team Zimmermann GmbH ó 03130 Spremberg, Dunapack Spremberg GmbH & Co. KG ó 03205 Calau, Caleg Schrank und Gehäusebau GmbH ó 03205 Calau, Stadt Calau ó 10178 Berlin, SWOOFLE GmbH ó 10245 Berlin, Care.com Europe GmbH ó 10627 Berlin, Werner Alarmanlagen GmbH ó 10779 Berlin, Lansinoh Laboratories Inc. Niederlassung Deutschland ó 12099 Berlin, Lemberg Lebensmittel GmbH ó 12205 Berlin, etomer GmbH ó 12459 Berlin, Reederei Riedel GmbH ó 12683 Berlin, Kita Berliner Traumzauberland gGmbH ó 14089 Berlin, pi Passau Ingenieure GmbH ó 14482 Potsdam, VCAT Consulting GmbH ó 14513 Teltow, microtech GmbH electronic Ihr Partner für Chipwiderstand ó 14542 Werder (Havel), HAACKE Haus GmbH + Co. KG ó 14554 Seddiner See OT Neuseddin, VEINLAND GmbH ó 14641 Wustermark, TRAFÖ GmbH ó 14776 Brandenburg an der Havel, Beucke Flexodruck GmbH ó 14776 Brandenburg an der Havel, RFT kabel Brandenburg GmbH ó 14806 Bad Belzig, BEFA Belziger Fahrzeugbau GmbH ó 14823 Niemegk, ENVIRAL Oberflächenveredelung GmbH ó 14913 Hohenseefeld, Landfleischerei Apel ó 14913 Jüterbog, WIB homecare GmbH ó 14959 Trebbin/Thyrow, Grädler Fördertechnik GmbH ó 14974 Ludwigsfelde, ESL Elektro-Service Ludwigsfelde GmbH ó 14974 Ludwigsfelde, Südring Autoservice Lange GmbH ó 15528 Spreenhagen, LHW GmbH ó 15562 Rüdersdorf, medphano Arzneimittel GmbH ó 15838 Am Mellensee, ETB Electronic Team Beratungs- und Vertriebs GmbH ó 15848 Beeskow, Stahlwasserbau Beeskow GmbH Stahlwasserbau Beeskow GmbH ó 16269 Wriezen, dachbleche24 GmbH ó 16816 Neuruppin, Opitz Holzbau GmbH & Co. KG ó 16816 Neuruppin, ASL Automationssysteme Leske GmbH ó 16818 Werder (b. Neuruppin), STT GmbH

Nachtflug in die Sackgasse © tunedin / Fotolia Die Nachtflugverbote in Deutschland stellen im internationalen Vergleich eher eine Ausnahme dar und auch innerhalb Deutschlands sind sie nicht einheitlich geregelt. Hintergrund dafür ist, dass die Verhängung eines Nachtflugverbots Ländersache ist. Die Verbote und Einschränkungen werden dabei individuell für jeden Flughafen festgelegt. An sechs der 17 ausgewählten deutschen Flughäfen gilt keine wesentliche Einschränkung bei Nachtflügen, während es an elf Airports zumindest eine Kernzeit gibt, in der keine Passagiere landen dürfen. Das kann zu Problemen führen, wenn sich Flugzeuge verspäten. Können sie nicht mehr rechtzeitig landen, dann werden sie zu einem anderen Flughafen umgeleitet. Häufig sind dabei Umleitungen von Frankfurt nach Köln/ Bonn, von München nach Nürnberg oder von Hamburg nach Hannover. Die Fluggesellschaften dürfen die Passagiere dann jedoch nicht einfach am Ausweichflughafen im Stich lassen. Unabhängig davon, ob die Airline die Verspätung bzw. Umleitung zu vertreten hat, haben die Passagiere gemäß der EU Fluggastrechteverordnung 261/2004 unter anderem folgende Rechte: • schnellstmöglicher Weitertransport zum Endziel • oder: schnellstmöglicher Rücktransport zum Ausgangsflughafen und Rückerstattung des Ticketpreises • Snacks, Getränke und ggf. Telefongespräche bei längeren Wartezeiten am Flughafen • Hotelübernachtung und Transfer, wenn ein Aufenthalt über Nacht nötig wird Außerdem können die Passagiere eine Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft verlangen, sofern die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände (u. a. Streik, schwere Unwetter, Sperrung des Luftraums) zurückzuführen ist. Diese pauschale Entschädigung hängt von der Entfernung der (ursprünglich geplanten) Flughäfen ab und beträgt bis zu 600 Euro. Während der Weitertransport – z. B. mit Bus oder Bahn – und die Betreuungsleistungen in der überwiegenden Zahl der Fälle von den Fluggesellschaften anstandslos organisiert werden, stellen die Ausgleichszahlungen häufig ein Problem dar. „Gerade hier stellen sich viele Fluggesellschaften quer“ sagt Dana Oppermann, Geschäftsführerin der GKI Flugrecht GmbH. „Bei manchen Airlines hilft dann nur eine Klage und da ist es gut, dass wir den Passagieren das Risiko abnehmen.“ ó Info: Die GKI Flugrecht GmbH betreibt das Portal Flugrecht.de und hilft Verbrauchern, bei Flugverspätung, Flugausfall oder Überbuchung ihre Ansprüche nach der EU Fluggastrechteverordnung 261/2004 gegenüber Fluggesellschaften durchzusetzen. Flugrecht.de erhält dabei nur im Erfolgsfall eine Provision. Wirtschaft PT-MAGAZIN 4/2016 33

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