Aufrufe
vor 9 Jahren

P.T. MAGAZIN 06/2014

  • Text
  • Unternehmen
  • Magazin
  • Mittelstand
  • Nominierten
  • Wirtschaft
  • Deutschland
  • Mitarbeiter
  • Wettbewerbs
  • Deutschen
  • Mittelstandes
Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft. Offizielles Informationsmagazin des Wettbewerbs "Großer Preis des Mittelstandes" der Oskar-Patzelt-Stiftung

Wer haftet für

Wer haftet für gelöschte Daten? Sicherheitskopien retten Betriebe! Oft wird „im Eifer des Gefechts“ vergessen, Daten zu sichern. Meist geht alles gut, manchmal aber eben doch nicht – und dann sorgen eine ausgeschüttete Kaffeetasse, ein mitgebrachtes gelangweiltes Kind oder ein technischer Defekt für den Verlust von wichtigen Unternehmensdaten. Schnell stellt sich dabei die Frage der Haftung – und oft ist der Verlust schwer in Geld zu beziffern. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung stellt drei Urteile zum Thema „Datenverlust“ vor. Wirtschaft 68 Fall 1: Gelöschte Konstruktionspläne Ein Ingenieurbüro, das Industrieanlagen plante, hatte Aufträge an einen externen IT- Dienstleister vergeben. Dieser Freiberufler brachte eines Tages seinen 12-jährigen Sohn mit zur Arbeit. Das gelangweilte Kind installierte auf dem Firmenrechner ein PC-Spiel – mit schlimmen Folgen: Fast alle auf der Festplatte vorhandenen Daten wurden gelöscht. Das Ingenieurbüro hatte keine Datensicherung durch Kopien vorgenommen. In erster Instanz wurden dem Ingenieurbüro deswegen 30 Prozent Mitverschulden angelastet. 70 Prozent des Schadens sollten Vater und Sohn bezahlen. Diesen Anteil setzte das Gericht mit rund 350.000 Euro an; insbesondere schlugen dabei die Kosten für die Wiederherstellung der beschädigten Daten zu Buche. Die zweite Instanz verurteilte die Beklagten nur noch zum Ersatz der Festplatte, da sie in den Wiederherstellungskosten keinen ersatzfähigen Schaden sah. In dritter Instanz hob der Bundesgerichtshof dieses Urteil jedoch auf. Er führte aus, dass auch die Kosten für die Wiederherstellung der Daten durch eigene Mitarbeiter des Unternehmens erstattungsfähiger Schaden seien. Es sei nicht gerechtfertigt, besondere Anstrengungen zur Schadensbehebung durch den Einsatz eigener Mitarbeiter des Geschädigten dem Schadensverursacher zugutekommen zu lassen. Bild: Thorsten Hartmann/wikimedia (CC BY-SA 2.0 DE) Fall 2: Zerstörte Webseite Eine Werbeagentur hatte für einen Firmenkunden eine Webseite erstellt. Sie erhielt auch den Auftrag, diese zu hosten und vergab den Auftrag weiter an ein drittes Unternehmen. Bei diesem kam es dann zu einem Server-Absturz, der auch die Webseite lahmlegte. Die Wiederherstellung der Webseite scheiterte, da weder die Agentur noch der Hosting-Dienstleister Backups der Daten angefertigt hatten. Der Kunde forderte daraufhin Schadenersatz in Höhe der ursprünglichen Erstellungskosten für die Webseite sowie eine Nutzungsausfallentschädigung. Das Landgericht Duisburg entschied, dass zwischen der Agentur und dem Kunden ein Host-Provider-Vertrag zustande gekommen sei. Es gehöre auch ohne besondere Vereinbarung zu den Pflichten des Host-Providers, für ausreichende Sicherung der Daten durch Backups zu sorgen. Ein mögliches Verschulden ihres Subunternehmers müsse sich die Agentur zurechnen lassen. Das Gericht setzte allerdings die Schadenssumme von über 5.000 Euro auf rund 1.200 Euro herunter: Es sei ein Abzug „neu für alt“ vorzunehmen. Einem Sachverständigengutachten zufolge habe eine Webseite etwa eine Lebensdauer von acht Jahren, hier sei die Seite bereits sechs Jahre lang unverändert in Betrieb gewesen. Eine Nutzungsausfallentschädigung erkannte das Gericht der Klägerin nicht zu. Not Found The requested URL /oldpage.html was not found on this server. Apache/2.2.3 (CentOS) Server at www.example.com Port 80 Fall 3: Kabel gekappt – Fabrik steht still Ein Bauunternehmen führte mit einem Bagger Ausschachtungsarbeiten durch. Dabei wurde ein Stromkabel der örtlichen Stadtwerke gekappt. Bei einem nahen Autozulieferbetrieb führte der Stromausfall dazu, dass große Pressmaschinen stillstanden. Das Unternehmen konnte sie nicht ohne Weiteres wieder hochfahren, weil ihre Steuersoftware teilweise gelöscht war. Softwarespezialisten des Unternehmens benötigten 374 Arbeitsstunden, um den Schaden zu beheben – und diese Stunden wollte das Unternehmen vom Bauunternehmer bezahlt haben. Das Gericht sah in dem Datenverlust durch den Stromausfall eine Eigentumsverletzung im Sinne von § 823 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Auch auf Datenträgern gespeicherte Sachdaten wären vom Eigentumsschutz umfasst. Dies gelte auch dann, wenn die Daten nur neu vom Server heruntergeladen werden müssten. Inwieweit eine fehlende Absicherung gegen derartige Stromausfälle ein Mitverschulden begründen kann, wurde in diesem Verfahren nicht thematisiert. Der Bauunternehmer musste 16.000 Euro Schadenersatz zahlen. • Foto: btr/Wikimedia (CC-BY-SA 2.5) P.T. MAGAZIN 6/2014

Per Mausklick die Poststelle entlasten Elektronische Versandprozesse minimieren den Ressourceneinsatz und sparen Zeit Posteingang, Postverteilung und Postausgang sind noch immer die klassischen Aufgaben einer Poststelle. Gerade in mittelständischen Betrieben wird die Bearbeitung der Tagespost oft im Sekretariat erledigt. In größeren Unternehmen wird die eingehende Post in den meisten Fällen per Briefzusteller zugestellt, von Mitarbeitern von Hand sortiert, geöffnet, gestempelt und in die jeweiligen Ablagefächer gegeben. Die ausgehende Post wird - ebenfalls per Hand - kuvertiert, frankiert und verschickt. Der gesamte Prozess der Versendung und Verarbeitung von Geschäftsbriefen ist dadurch ein oftmals kosten- und arbeitsintensiver Ablauf. In modernen Poststellen bieten Automatisierungs- und Digitalisierungslösungen eine spürbare Entlastung und den Mitarbeitern des Sekretariats oder der Poststelle die Möglichkeit, sich anderen Aufgaben zuzuwenden. Zeitsparende Arbeitsabläufe dank Digitalisierung Rechnungen, Verträge, Bestell- und Lieferscheine – Gründe für geschäftliche Korrespondenz gibt es viele. Als Partner für den Mittelstand bietet die Deutsche Post eine Vielzahl von Lösungen für den Posteingang- und -ausgang, welche die Bearbeitung modernisieren und digitalisieren und den Prozess deutlich verschlanken. Mit dem E-Postbrief wird zum Beispiel auch Mittelständlern der elektronische, papierlose Postweg ermöglicht und sie können ihre Kunden und Geschäftspartner digital, sicher und in gewohnter Qualität erreichen. Für größere Sendungsvolumina oder den Aussand von Serien- oder Massenmailings lohnt sich darüber hinaus die Anschaffung einer E–Postbusiness Box. Sie ergänzt als digitale Poststelle im Unternehmen die physische Poststelle und wickelt alle Schritte im Versandprozess elektronisch ab. Mit wenigen Handgriffen installiert, integriert sie sich nahtlos in das firmenseitige Betriebssystem und die Arbeitsplatzumgebung, verbindet sich mit den Arbeitsplatzrechnern der Mitarbeiter und lässt sich auch ohne tiefe IT-Kenntnisse verwalten. Sicherheit durch moderne Verschlüsselungstechnologien Damit Vertrauliches vertraulich bleibt, bietet die Box höchste Sicherheit durch moderne Verschlüsselungstechnologien sowie Nutzungssicherheit durch Postident-Prozesse und Arbeitsplatzerkennung. Der Versand eines Briefs ist dabei nicht weiter als ein paar Mausklicks entfernt: Mitarbeiter erstellen wie gewohnt ein Anschreiben, eine Rechnung oder ein Mailing mit oder ohne Anhang an ihre Geschäftspartner. Im nächsten Schritt wählen sie dann in ihrer Software die Druck-Option „E-Postbusiness Box“ aus und bestimmen den Versandweg. Die Box übernimmt anschließend die digitale oder, falls der Empfänger über keine E-Postbrief Adresse verfügt, postalische Zustellung. In diesem Fall druckt die Deutsche Post den digital versendeten Brief aus, kuvertiert ihn und liefert ihn wie gewohnt durch einen Zusteller aus. Durch den digitalen Workflow sparen Mitarbeiter Zeit, optimieren Arbeitsprozesse, reduzieren Kosten und können darüber hinaus im E-Post Ausgang jederzeit den Status ihrer Korrespondenz verfolgen, E-Postbriefe freigeben, stornieren oder löschen. Effiziente Prozesse statt zeitraubender Handarbeit Auch wenn in naher Zukunft physische Postfächer nicht völlig aus dem Unternehmensbild verschwinden werden, wird ihre Relevanz abnehmen. Mit der E-Postbusiness Box gehört eine aufwendige Ressourcenbindung für den physischen Postversand bald der Vergangenheit an, denn die Box ersetzt diese Vorgänge durch effiziente, schnelle und papierlose Prozesse. Da Kapazitätsengpässe bei großen Sendungsvolumina der Vergangenheit angehören, bedeutet dieses für die Mitarbeiter der Poststelle eine spürbare Entlastung. Sie können sich zudem wertschöpfenderen Aufgaben im Unternehmen zuwenden, wie zum Beispiel der Optimierung der Unterlagen für die Ansprache potenzieller Kunden und Geschäftspartner. Und durch die günstigen Druck- und Versandmöglichkeiten sowie verkürzte, digitale Prozesse lässt sich ein erhebliches Einsparpotenzial realisieren. Weitere Informationen finden Sie auf www.epost.de/businessbox.

Jahrgänge