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PT-Magazin_05_2017

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Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft. Offizielles Informationsmagazin des Wettbewerbs "Großer Preis des Mittelstandes" der Oskar-Patzelt-Stiftung

Allianz gegen

Allianz gegen Produktpiraten „…das ist alles nur geklaut, nur gestohlen, nur gezogen und geraubt. Entschuldigung das hab ich mir erlaubt.“ PT-MAGAZIN 5/2017 Textzeile aus Alles nur geklaut der Leipziger A-cappella-Gruppe Die Prinzen Wirtschaft 50 © Romolo Tavani - stock.adobe.com Produktpiraten verursachen, laut der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), jährliche Schäden in dreistelliger Milliardenhöhe. Ein konsequentes Vorgehen gegen Fälscherringe ist daher notwendig. Einige Unternehmen sind bereits aktiv und treiben Produktpiraten nicht nur vor die Zivilgerichte, sondern zunehmend auch vor Strafgerichte. Die Mitwirkung von Markenrechtsinhabern am Strafverfahren kann dabei nicht nur zur Aufklärung beitragen oder abschreckend wirken, sondern insbesondere auch zur Geltendmachung und Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche führen. Dr. Ashkan Rahmani, Rechtsanwalt der Wirtschaftskanzlei CMS in Hamburg, hierzu im Interview: 1. Warum ist Markenschutz wichtig für Unternehmen? In der heutigen Flut von Produkten auf dem Markt ist es für Verbraucher nicht immer einfach, das für sie beste Produkt auszuwählen. Die wenigsten Verbraucher der heutigen Convenience-Gesellschaft vergleichen Produkte und wägen Vor- und Nachteile gegeneinander ab. Auch Konsum ist schnelllebig geworden. Im Rahmen der Entscheidungsprozesse dient deshalb der Bekanntheitsgrad einer Marke oft als Indikator für die Kaufentscheidung. Für Unternehmen, die ihren Umsatz vor allem über den Hebel des Markennamens generieren, ist der „Wert der Marke“ entscheidend für den Unternehmenserfolg. Markenschutz ist deshalb nicht nur Schutz vor Umsatzeinbußen durch den Alternativmarkt mit gefälschten Produkten. Markenschutz ist vor allem auch Schutz des Markenwertes und damit Schutz des Unternehmenswertes selbst. 2. Produktpiraten – von wem sprechen wir und wie gehen diese vor? Produktpiraten sind heute nicht mehr nur Jugendliche, die sich für ihren Privatgebrauch und ihre Freunde einige ausgewählte Filme vervielfältigen. In unserer globalen Wirtschaftswelt sind Produktpiraten international agierende Fälscherringe, die gegen den Willen der Rechteinhaber – zumeist in China – so ziemlich alles (re-)produzieren, wofür es einen Markt gibt. 3. Was wird alles gefälscht und welche Branchen sind besonders betroffen? In der Vergangenheit waren besonders Unternehmen aus der Mode- und Elektronikindustrie betroffen. Das lukrative Geschäft mit gefälschten Marken hat mittlerweile jedoch nahezu alle Branchen und Märkte erschlossen: Uhren, Füllfederhalter, Autoteile, Tabakerzeugnisse, Arzneimittel und in jüngerer Zeit vermehrt auch Lebensmittel. 4. Was können Unternehmen tun, um sich effektiv gegen Produktpiraten zur Wehr zu setzen? Zu allererst sollten Unternehmen Maßnahmen ergreifen, die sich gegen die Einfuhr gefälschter Produkte in den europäischen Wirtschaftsraum richten. Ich empfehle, dringend mit den europäischen Zollfahndungsämtern zusammenzuarbeiten. Durch sogenannte Grenzbeschlagnahmeanträge können Unternehmen ein engmaschiges Netz aufbauen, um auffällige Sendungen bereits bei der Einfuhr als potentielle Fälschungen identifizieren zu lassen. So kommen Plagiate im besten Fall erst gar nicht auf den Markt. 5. Und welche Möglichkeiten bietet das Strafrecht? Was viele nicht wissen: Neben zivilrechtlichen gibt es auch vielfältige strafrechtliche Möglichkeiten für Verletzte

gegen Produktpiraten vorzugehen. Dabei können Unternehmen zum einen die Sachverhaltsaufklärung betreiben und zum anderen auch ihre zivilrechtlichen Ansprüche im Rahmen eines Strafverfahrens verfolgen. 6. Ist Sachverhaltsaufklärung nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft? Das ist richtig. Inhaber von gewerblichen Schutzrechten sollten aber nicht nur mit den Zollfahndungsämtern zusammenarbeiten, sondern auch mit den Strafermittlungsbehörden. So können beispielsweise Markenrechtsinhaber vermeintlich markenrechtswidrige Objekte auf Echtheit überprüfen oder bei Wirkstoffpatenten auch chemische Analysen vornehmen. Das spart vor allem zeitaufwendige Untersuchungen auf Seiten der Behörden. 8. Kann man sich vor Produktpiraterie wirksam schützen? Solange man an die im Ausland sitzenden Täter und Produktionsstätten nicht herankommt, müssen Unternehmen Produktpiraten konsequent in den nationalen und europäischen Grenzen bekämpfen. In diesem Bereich sind nur wenige Unternehmen vorbildlich gegen die Herausforderungen im Umgang mit einer immer enger zusammenwachsenden globalen Fälschungsindustrie gerüstet. ó Über den Gesprächspartner Dr. Ashkan Rahmani ist Rechtsanwalt der Wirtschaftskanzlei CMS in Hamburg. www.cms.law 7. Wie können Betroffene zivilrechtliche Ansprüche im Strafverfahren geltend machen und was sind die Vorteile? Bereits im Ermittlungsverfahren ist es möglich, sich im Rahmen des Täter- Opfer-Ausgleiches mit dem Täter auf den Abschluss eines Vergleiches zu verständigen. Die Möglichkeit, eine Strafmaßreduzierung zu erzielen, ist eine Besonderheit des Strafverfahrens und ist ein echter Anreiz für Beschuldigte. Vielfach unterschätzt werden aber die strafrechtlichen Möglichkeiten des Adhäsionsverfahrens und der Rückgewinnungshilfe. Durch das Adhäsionsverfahren können zivilrechtliche Titel auf schnellem und kostengünstigem Wege erwirkt werden. Das Strafgericht entscheidet dann über einen zivilrechtlichen Anspruch. Ein gesondertes zivilrechtliches Erkenntnisverfahrens ist so nicht mehr nötig. Anders als im Zivilverfahren gilt hier zudem weiter der Amtsermittlungsgrundsatz. Inspired by temperature Hochgenau temperieren in Forschung und Industrie PT-MAGAZIN 5/2017 Wir sind ein führender Anbieter von hochgenauen Temperierlösungen für Forschung und Industrie. Unsere Produkte sorgen weltweit für präzise Temperaturen von -125 bis +425 °C in Laboratorien, Technikumsanlagen und Produktionsverfahren. Mehr Informationen: www.huber-online.com

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