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P.T. MAGAZIN 05/2012

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Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft. Offizielles Informationsmagazin des Wettbewerbs "Großer Preis des Mittelstandes" der Oskar-Patzelt-Stiftung

Sigmar Gabriel hätte

Sigmar Gabriel hätte das Gesetz schon während der Abstimmung verhindern können. Dann hätte er sich aber nicht an die Spitze der Protestler twittern können. (Foto: Wikimedia/CC-3.0/Arne Müseler) Gesellschaft alle den Saal verlassen haben. Am 15. Juni lehnten 204 Abgeordnete einen rotgrünen Antrag ab, nur sieben Abgeordnete stimmten zu. Die Opposition blieb der Abstimmung zum eigenen Antrag fast komplett fern. Da laut Geschäftsordnung der Bundestag nur beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist, hätten 311 der 620 Bundestagsabgeordneten an diesem „Hammelsprung“ teilnehmen müssen. Verschiebung erzwungen Entsprechend § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung musste Petra Pau die Sitzung „sofort“ aufheben und erzwang die Verschiebung der in der Tagesordnung bereits angesetzten 1. Lesung des Gesetzentwurfs zum Betreuungsgeld. Wären die fehlenden 126 der insgesamt 330 Abgeordneten von Union und FDP zum Hammelsprung gekommen, wäre das Manöver der Opposition nicht geglückt. Doch die machten alle irgend etwas anderes. Da erhebt sich nur noch eine Frage: Wieso sah die leitende Präsidentin Petra Pau nicht, dass die laut Geschäftsordnung zur Beschlussfähigkeit nötigen 311 Abgeordneten nicht im Saal saßen, sondern nur knapp 30? Die Antwort gibt die Pressestelle des Bundestages am Telefon: „Es wird grundsätzlich von der Beschlussfähigkeit des Bundestages ausgegangen.“ Der unbefangene Beobachter ist fassungslos: Wozu wählen wir über 600 Bundestagsabgeordnete, wenn zur Beschlussfassung entgegen der Geschäftsordnung auch zwei oder drei anwesende Parlamentarier ausreichen? So wird das schwindende Vertrauen der Bürger in die Politik nicht verbessert. Man hätte nur anwesend sein müssen Wer jetzt aus der Opposition das neue Meldegesetz in der Öffentlichkeit geißelt und im Bundesrat im Herbst „unbedingt“ zu Fall bringen will, muss sich zwei Fragen gefallen lassen: Erstens: Warum hat die Opposition nicht am 28. Juni ihre Arbeit gemacht und gegen das Gesetz gestimmt? Es wäre leicht gewesen, das schwach besetzte Regierungs- lager zu überstimmen. Man hätte nur anwesend sein müssen. Und zweitens: Warum haben die anwesenden Oppositionsvertreter nicht die Beschlussfähigkeit bezweifelt und damit den Hammelsprung erzwungen? Dann wäre das Gesetz zumindest vorläufig auch verhindert worden. Der mediale Aufschrei danach statt im Parlament ist ein Aufstand der Scheinheiligen. Der leere Bundestag ist politischer Alltag Denn dass der Bundestag seine Beschlussfähigkeit überprüfen lässt, ist deshalb äußerst selten. Nur ganze vier Mal seit 1990 kam es dabei zur Feststellung der Beschlussunfähigkeit, obwohl im Internet Dutzende Videos kursieren, die den weitgehend leeren Plenarsaal bei Beratungen und Beschlüssen dokumentieren. Der leere Bundestag ist politischer Alltag. Wenn eine geringe Anwesenheit im Parlament erwartet wird, einigen sich die Fraktionsvorsitzenden auf eine Anwesenheitsquote, die der Proportion der gewählten Parteien entspricht. Das ist Gang und Gebe und bedeutet im Klartext: Die Fraktionsvorsitzenden können Ergebnisse auskungeln, von denen die Wähler glauben, sie wären von 600 Abgeordneten ausdiskutiert worden. Die Faulheit und der Kungel unter den Abgeordneten wird in der öffentlichen Debatte nicht diskutiert. Schlimmer noch, es wird als selbstverständlich hingenommen. Schließlich ist es gängige Praxis. Die logische Schlussfolgerung wäre, dass es keine 620 Abgeordneten mehr braucht, die Demokratie nur vortäuschen, anstatt sie zu praktizieren. Die Entscheidungen im Bundestag sind dann die Entscheidungen einiger weniger Köpfe. Die Abstimmung darüber wahrt den Schein der Demokratie. Und die intellektuelle Elite, deren Hauptaufgabe darin liegt, die Mängel des Systems offen zu legen, verweigert die Auseinandersetzung und macht sich selbst überflüssig. n Dr. Helfried Schmidt, Boris Kunofski Landwirtschaft aus Leidenschaft HORSCH ist eines der am schnellsten und dynamisch wachsenden Unternehmen in der modernen Landtechnikbranche. Als führender Hersteller von Bodenbearbeitung, Sätechnik und Pflanzenschutz haben wir uns weltweit einen hervorragenden Namen erarbeitet. Dabei steht der Name HORSCH nicht nur für Technik, sondern auch für innovative, zukunftsorientierte Ackerbausysteme. 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Die Nähe zum Wissenschaftsstandort Adlershof und zum neuen Flughafen Berlin Brandenburg ist für uns ein Standortvorteil. Beim Wettbewerb „Großer Preis des Mittelstandes“ wurde Gabi Grützner „Unternehmerin des Jahres 2006“. Das Unternehmen micro resist technology wurde im Jahr 2004 Finalist. Unser Unternehmen ist zertifiziert nach ISO 9001:2008 und nach ISO 14001:2004. Kappenberger + Braun ist ein mittelständisches, familiengeführtes Unternehmen mit Sitz in Cham und zählt zu einem der führenden Elektrounternehmen in Deutschland und zu den größten in Bayern. Von bescheidenen Anfängen mit 6 Mitarbeitern im Gründungsjahr 1960, entwickelte sich K+B zum international tätigen Elektrounternehmen mit europaweit 1496 Mitarbeitern. 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