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P.T. MAGAZIN 04/2012

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Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft. Offizielles Informationsmagazin des Wettbewerbs "Großer Preis des Mittelstandes" der Oskar-Patzelt-Stiftung

Keine sichere Bank

Keine sichere Bank Riester-Verträge sind in der Regel pfändbar– entgegen üblicher Werbung von Finanzhäusern Wirtschaft Finanzhäuser, also Banken und Versicherungen, und deren Lobbyvereinigungen behaupten in ihrer Werbung und den Schulungsunterlagen für ihre Berater und Vermittler, das in Riesterverträgen angesparte Vermögen sei nicht pfändbar. Das Gegenteil ist richtig, wie ein Urteil des Amtsgericht München vom 12.12.2011 (Az. 273 C 8790/11) belegt. (Foto: Burkard Vogt/pixelio.de) Nahezu jeder Riestervertrag enthält nicht geförderte Einzahlungen Sämtliches Vermögen in Riesterverträgen, soweit es auf Beiträgen beruht, welche (noch) nicht gefördert wurden, kann ein Gläubiger bzw. Insolvenzverwalter jederzeit pfänden und an sich ausbezahlen lassen. Das AG München schließt dies aus dem klaren Wortlaut des § 97 EStG, wo eindeutig nicht von förderfähigen, sondern nur von geförderten Beiträgen gesprochen wird. Bei den nicht geförderten Beiträgen handelt es sich nicht nur um solche Beiträge, die von Anfang als nicht förderfähige Überzahlungen vertraglich vereinbart wurden, sondern auch um sämtliche Beiträge, für die eine Förderung zum Pfändungszeitpunkt tatsächlich noch nicht erfolgt ist. Jeder Riester-Interessent kann sich die verschiedenen Online-Rechner der Anbieter im Internet ansehen und wird feststellen dass so gut wie kein Riester- Rechner identische Ergebnisse liefern dürfte – damit stellt sich jeder Kunde die Frage, welches Finanzhaus denn nun richtig rechnen kann, und damit auch richtig über die Zulagen informieren und beraten. „Stillstand ist für uns ein Fremdwort“ 2012 – die TAS Group investiert, expandiert und geht neue Wege. November 2011 – Eröffnung des 3. Logistik-Zentrums am Heimatstandort in Aschersleben und im Juni 2012 Eröffnung des 4. Logistik-Zentrums in Schkeuditz, inkl. der Einbindung des neuen Partnerunternehmens, die Kohlhardt Spedition. Landwirtschaft aus Leidenschaft HORSCH ist eines der am schnellsten und dynamisch wachsenden Unternehmen in der modernen Landtechnikbranche. Als führender Hersteller von Bodenbearbeitung, Sätechnik und Pflanzenschutz haben wir uns weltweit einen hervorragenden Namen erarbeitet. Dabei steht der Name HORSCH nicht nur für Technik, sondern auch für innovative, zukunftsorientierte Ackerbausysteme. Mehr unter www.horsch.com. Alle Logistik-Zentren sind ausgestattet mit Hochregalanlagen, modernster Rampentechnik und sind geeignet für das Handling von klassischen, bis hin zu hochempfindlichen Kundenmaterialien, wie z. B. Vliesstoffe für den hygienerelevanten Bereich, Fassadenelemente aus Keramik und Bodendielen aus einem Verbund aus Holz und Kunststoff. Im Bereich des europaweiten GLT Behälter- Poolmanagements wurden weitere Kunden aufgeschaltet und der Behälterpool, welcher fokussiert im Lebensmittelbereich zum Einsatz kommt, konnte konstant erweitert werden. Majoranweg 5-7 | 06449 Aschersleben Tel: 034 73/ 88 85-0 | Fax: 034 73/ 88 85-13 E-Mail: info@tas-aschersleben.com Internet: www.tas-aschersleben.com

Ein mittelständisches Unternehmen mit Blick in die Zukunft! Förderfähigkeit steht einer Pfändbarkeit bei Riester nicht entgegen Weil wegen der Pfändbarkeit im Wortlaut der gesetzlichen Vorschriften nur auf die tatsächlich geförderten, aber nicht die prinzipiell „förderfähigen“ Beiträge und das daraus aufgebaute Vermögen abgestellt wird – ist das gesamte angesparte Riesterkapital aus Beiträgen, für die noch keine Förderung geleistet wurde, pfändbar. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Förderung endgültig nicht mehr möglich ist, weil z. B. Antragsfristen versäumt wurden. Vielmehr erfolgt die Pfändung auch insoweit, als Antragsfristen noch nicht abgelaufen sind und die Förderung daher grundsätzlich noch möglich wäre. Kein Pfändungsschutz in unbegrenzter Höhe durch Verteilung Kein Riestersparer kann sein Vermögen in unbegrenzter Höhe auf beliebig viele Riesterverträge verteilen, und bei jedem einzelnen Vertrag, wenn er entdeckt wird, jeweils noch eine Pfändung verhindern, indem er auf die gesetzliche Fördermöglichkeit verweist. Der Gesetzgeber hat solchen Missbrauch verhindert, indem er nur die tatsächlich geförderten Beiträge und das daraus angesparte Riesterkapital schützt. Wenn der Insolvenzverwalter schnell genug arbeitet, erhält er oft das gesamte Riestervermögen aus überzahlten Beiträgen selbst für Jahre der Förderung zurück, dazu die Beiträge der Jahre, für die eine Förderung noch nicht beantragt bzw. ausgezahlt wurde, und (Foto: Wikimedia/CC-2.0/ Dirk Baranek) Im Zuge der Rentenreform 2000/2001 zeigte sich Walter Riester als Minister für Arbeit und Sozialordnung verantwortlich für die Riesterrente die Beiträge des laufenden Jahres, für die noch gar kein Förderantrag gestellt werden konnte. Der Riestersparer kann jedoch rechtzeitig den Riestervertrag ganz oder teilweise kündigen – soweit er für ihn keine Förderung erhalten hat, muss er dann eine solche natürlich auch nicht zurückzahlen. Ausweg in Deutschland: Freiwillige Zahlungen in das System Wer 100 Prozent sicher gehen möchte, dass in der Einzahlungsphase ein Pfändungsschutz in vollem Umfang gegeben ist, informiert sich am besten über die Möglichkeiten, freiwillig an die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) Beiträge zu entrichten. Weiterhin besteht die Option, im Ausland weitergehende Möglichkeiten zu finden, einen Insolvenzschutz zu erhalten. Beide Lösungsansätze versprechen mindestens eine höhere Sicherheit und womöglich sogar bessere Rentabilität als in einem Altersvorsorgevertrag. Es wäre ein Irrtum zu glauben, dass kapitalgedeckte Altersversorgung sicherer und rentabler sei als eine solche nach dem Umlageverfahren. Denn das Problem ist hierbei nicht der angebliche demographische Wandel, sondern schlicht, dass Rentner und Arbeitnehmer seit etwa dem Jahre 2000 nicht mehr am Aufschwung, bzw. den Produktivitätssteigerungen angemessen beteiligt wurden. ■ Über die Autoren Dr. Johannes Fiala/ Dipl.-Math. Peter A. Schramm ■ Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt (München), MBA Finanzdienstleistungen (Univ.), MM (Univ.), Geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), Bankkaufmann (www.fiala.de) ■ Dipl.-Math. Peter A. Schramm, Sachverständiger für Versicherungsmathematik (Diethardt), Aktuar DAV, öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Frankfurt am Main (www. pkv-gutachter.de) Unsere Leistungen umfassen u.a. die Qualifizierung und Requalifizierung von Reinräumen in den Bereichen Pharmazie, Industrie und Krankenhäusern durch geschultes und zertifiziertes Personal. Bereich Pharmazie : ■ Dichtsitz und Leckagemessung nach EN ISO 14644 Teil 3 und VDI 2083 ■ Bestimmung der Reinraumklassen gemäß GMP Annex 1 Bestimmung der clean-up-Phase ■ Visualisierung Strömungsverhalten ■ Bestimmung Raumluftwechsel ■ Messung Schallpegel und Beleuchtungsstärke Bereich Industrie: ■ Dichtsitz und Leckagemessung gemäß EN ISO 14644 Teil 3 und VDI 2083 ■ Bestimmung Reinraumklassen gemäß EN ISO 14644 ■ Bestimmung clean-up-Phase ■ Visualisierung Strömungsverhalten ■ Messung Schallpegel und Beleuchtungsstärke Bereich Krankenhaus: ■ Dichtsitz und Leckagemessung gemäß DIN 1946 Teil 4 ■ Messung der partikulären Belastung der Zuluft an OP-Decken gemäß DIN 1946 Teil 4 ■ Überprüfung Laminar ■ Flow an OP-Decken ■ Messung Abströmgeschwindigkeit Und in allen vorgenannten Bereichen: ■ Messung Temperatur/Luftfeuchte ■ Überprüfung Raumdrücke ■ Auswertung und Dokumentation ■ Handlungsempfehlungen Kontakt ASI Anlagen, Service, Instandhaltung GmbH Geschäftsführer: Gerhard Schade Göschwitzer Straße 22 07745 Jena Tel.: 03641 686-102 Fax: 03641 686-109 gerhard.schade@asi-jena.de www.asi-jena.de 4/2012 P.T. MAGAZIN 49 2007 ausgezeichnet mit dem „Großen Preis des Mittelstandes“

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